Hotels

Holidaycheck gewinnt gegen A&O

Hotels dürfen dem Internet-Portal Holidaycheck nicht verbieten, Bewertungen von Gästen zu veröffentlichen. Das hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden und damit eine Berufung der Hostel-Kette A&O abgewiesen. Sie wollte erreichen, dass ihre Häuser nicht mehr auf Holidaycheck bewertet werden dürfen und war mit diesem Unterlassungsanspruch bereits in erster Instanz gescheitert. Nach Angaben von Holidaycheck ist A&O damit zum dritten Mal vor Gericht unterlegen.

Die Allgemeinheit habe ein „schutzwürdiges Interesse an Information auch durch derartige Bewertungsportale“, befand das Gericht. Außerdem stünden die Bewertungen unter dem Schutz der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit. Unzutreffenden Bewertungen seien die Hotels nicht schutzlos ausgeliefert, sondern könnten deren Löschung verlangen (AZ 5 U 51/11).