Reisevertrieb

„Code of Conduct“ kommt in Schwung

Keineswegs in der Sackgasse: der „Code of Conduct“ von VIR und DRV

Keineswegs in der Sackgasse: der „Code of Conduct“ von VIR und DRV. Abbildung: DRV/VIR

Der von den Verbänden DRV und VIR initiierte „Code of Conduct“ für Reisevermittler im Internet hat die ersten 44 unterschriebenen Erklärungen unter Dach und Fach. Zu den ersten Unterzeichnern gehören die VIR-Mitglieder Opodo, E-Bookers und JT Touristik.

Während Lastminute, Expedia, Holidaycheck und Weg.de die Unterzeichnung signalisiert haben, wird das Unister-Portal Ab-in-den-Urlaub.de nicht mit dabei sein. Vor allem bei US-Firmen wie Expedia und Lastminute ist die Abstimmung aufgrund juristischer Formalien ein längerer Vorgang. Bis zur Unterzeichnung werde es bei ihnen deshalb noch dauern, heißt es beim VIR.

Auch Förderer haben sich bereits für den Code of Conduct gefunden. Zu ihnen gehören Sunny Cars, Trust You und die holländische Leisure Holding, zu der auch die Marke Belvilla gehört.

Mit dem Verhaltenskodex wollen DRV und VIR Standards bei den Marketing-Aktivitäten im Online-Sektor setzen. Dazu gehört, beim Suchmaschinen-Marketing keine Marken, Unternehmenskennzeichen oder Firmen eines fremden Unternehmens in täuschender Absicht als Schlüsselbegriff im Rahmen des Google-Werbeangebots Adwords zu verwenden. Weitere Vorgaben: Beworbene Produkte im Sortiment des Mittlers müssen tatsächlich enthalten sein, bei Aktivierung eines Links darf nicht auf andere Angebote umgeleitet werden und versprochene Preisreduzierungen müssen auch eingehalten werden.
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