Reisevertrieb

ERV: Neue Tarife zum 1. Juni

Ab 1. Juni stattet die ERV die Jahresprodukte mit weiteren Vorteilen aus. So gibt es nur noch zwei statt wie bisher drei Altersstufen: Künftig können auch Personen über 65 Jahre den Familienjahresschutz abschließen. Außerdem muss bei den Jahresversicherungen kein Zuschlag für die Reiseziele USA und Kanada gezahlt werden.

Auch bei den Einzelversicherungen gibt es Neuerungen. So gelten bei der Reiserücktrittskostenversicherung nun auch Wasserrohrbruch, Kurzarbeit und Organspende als Rücktrittsgründe. Bei bestehenden Vorerkrankungen gelten Verschlechterungen als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss keine ärztliche Behandlung erfolgte. Generell ausgeschlossen als Rücktrittsgrund für RRV und Reiseabbruch werden allerdings psychische Erkrankungen.

Mit „Haus und Anreise plus“ bringt die ERV zudem einen neuen Versicherungsschutz auf den Markt. Er sichert im Falle von Einbruch in den Wohnsitz während einer Urlaubsreise und beim Verlust des Schlüssels für die Ferienwohnung ab. Außerdem garantiert dieser die Kostenerstattung bei Autopannen während der Anreise und im Urlaub. Die Police ist ab fünf Euro buchbar.
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