Reisevertrieb

Versicherungen: Weitergabe von Provision erlaubt

Vertriebspartner von Versicherungen dürfen ihre Kunden jetzt auch mit Bargeld locken. Foto: Wilhelmine Wulff/pixelio.de

Vertriebspartner von Versicherungen dürfen ihre Kunden jetzt auch mit Bargeld locken. Foto: Wilhelmine Wulff/pixelio.de

Vertriebspartner von Versicherungen und Finanzanbietern dürfen ihren Kunden Rabatte geben. Dies entschied jetzt das Frankfurter Verwaltungsgericht und kippte damit ein mehr als 80 Jahre altes Provisionsabgabeverbot.

Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf die Touristik haben, in der die Provisionsweitergabe in Form von Rückvergütungen immer größere Ausmaße annimmt. So spricht etwa die Hanseatic Bank auf der Suche nach neuen Kunden für ihre Kreditkarte jetzt schon Reisende auf dem Flughafen von Palma de Mallorca an (siehe ta-Facebook-Seite). Das wichtigste Marketing-Tool: "Reisen fünf Prozent günstiger buchen über Urlaubsplus.de."

Bei dem Urteil in Frankfurt ging es um die Klage des Finanzvertriebs AVL aus Weinstadt, der seinen Kunden die Abschlussprovision erstattet hatte und von der Finanzaufsicht Bafin abgemahnt worden war. Aus AVL-Sicht öffnet sich nun der Weg "für den Preiswettbewerb unter Versicherungsmaklern", sagte Geschäftsführer Uwe Lang dem Handelsblatt. Dies könne für Millionen Versicherte zu günstigeren Konditionen führen. Allerdings sind die Margen im Versicherungs- und Finanzgewerbe deutlich höher als in der Touristik: AVL kann auch deshalb auf die Abschlussprovision verzichten, weil die Einnahmen an den jährlichen Verwaltungsgebühren von Fonds und fondsgebundenen Lebensversicherungen entsprechend hoch sind.
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