Reisevertrieb

DRV: Finanzierung weiterer Rechtsgutachten steht

Möchte die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Hans-Josef Vogel fortsetzen: Otto Schweisgut, Vizepräsident des DRV

Möchte die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Hans-Josef Vogel fortsetzen: Otto Schweisgut, Vizepräsident des DRV. Foto: DRV

Einige Fragen sind beantwortet, viele aber weiterhin unklar: Nach dem umfangreichen Rechtsgutachten zur Zusammenarbeit zwischen Reisebüros und Leistungsträgern will der Vertrieb im Deutschen Reise Verband (DRV) auch künftig bei ausgewählten Themen juristische Analysen erstellen lassen.

„Die gute Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Hans-Josef Vogel von der Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt bei Fragen zum Handelsvertreterstatus soll fortgesetzt werden“, kündigt Otto Schweisgut, Vizepräsident und Sprecher des mittelständischen Vertriebs im DRV an. Basis dafür sei die Bereitschaft zahlreicher Mitglieder aus dem Expertenkreis Reisevertrieb, „eine zusätzliche externe Rechtseinschätzung bei Vertriebsfragen finanziell zu unterstützen“. Zu ihnen zählten die Kooperationen Best-RMG, AER, TSS und RTI, die Franchise-Systeme LCC und Holiday Land sowie die Kreuzfahrt-Initiative.

Im vergangenen Jahr hatte der Vertrieb im DRV ein Gutachten zu grundsätzlichen Fragestellungen des Handelsvertreterstatus in Auftrag gegeben. Schweisgut zufolge hätten die Ergebnisse „die Rechte des Handelsvertreters plausibel und für alle Beteiligten nachvollziehbar dargestellt“.

Hans-Josef  Vogel als Autor des Gutachtens werde nun „konkrete Fragestellungen auf der Grundlage von Praxisbeispielen prüfen“. Ziel sei es, „bei grundsätzlichen rechtlichen Fragestellungen weitere Klarheit“ zu erhalten, heißt es in einer Mitteilung des Expertenkreises Reisevertrieb. Dieser agiert als gemeinsame Interessenvertretung der mittelständischen und konzerngebundenen Reisebüros im DRV. 
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