Reisevertrieb

VIR will gegen Online-Trickser vorgehen

Will den schwarzen Schafen der Online-Touristik an den Kragen: VIR-Vorstand Michael Buller. Foto: VIR

Will den schwarzen Schafen der Online-Touristik an den Kragen: VIR-Vorstand Michael Buller. Foto: VIR

Mit einer Satzungsänderung will der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) seine Anstrengungen für mehr Fairness im Online-Geschäft ausweiten. Künftig ist der Verband damit in der Lage, Anbieter abzumahnen, wenn sie auf ihren Touristik-Webseiten gegen Verbraucherrechte verstoßen. Dabei gehe es nicht nur um Portale von Unister, sondern auch um Anbieter aus dem Ausland, die verstärkt in Deutschland aktiv werden und bei Werbeaussagen und/oder Preisdarstellung tricksen.

Eigentlich ist dies eine Aufgabe der Verbraucherverbände – aber die seien leider oft nicht schnell genug, bedauert VIR-Vorstand Michael Buller. Mit so genannten Gewinnabschöpfungsklagen will er nun den Druck erhöhen, dass sich Online-Anbieter an bestehende Gesetze halten.

Die seien ziemlich eindeutig, verweist Buller auf gängige Urteile und zeigt sich überzeugt davon, bei vielen Fällen vor Gericht leichtes Spiel zu haben. „Bisher konnten einige Anbieter tricksen, weil sie wussten, es wird nicht geahndet. Das soll sich ändern“, so Buller.

Für ihn besteht höchster Handlungsbedarf, da es um das Vertrauen der Kunden geht. „Wird weiter getrickst, laufen wir Gefahr, dass sich die Branche selbst abschafft“, so der VIR-Präsident.

Die juristische Seite übernimmt für den VIR die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt, die sich seit Jahren intensiv mit Vertriebsthemen in der Touristik beschäftigt und auch das Vertriebsgutachten der Reisebüros im DRV erarbeitet hat.
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