Reisevertrieb

Amondo: Abmahnung von Unister

Das Schreiben der Unister-Anwälte ist auf der Facebook-Seite von Amondo nachzulesen

Das Schreiben der Unister-Anwälte ist auf der Facebook-Seite von Amondo nachzulesen. Screenshot: ta

Während das Landgericht Leipzig die Anklage der Dresdner Staatsanwaltschaft gegen fünf Unister-Manager prüft, schwingt der Leipziger Portalbetreiber auch selbst weiter die juristische Drohkeule.

Jüngstes Opfer ist der Bonner Spezialist für mobilen Reisevertrieb Amondo. Am 18. März erhielt das Unternehmen ein Schreiben der Unister-Rechtsanwaltskanzlei Knigge Nourney Böhm. Darin wird moniert, dass Amondo am 19. Dezember 2012 auf der eigenen Facebook-Seite einen Beitrag veröffentlicht habe, in dem behauptet wird: „JT Touristik hatte den Mut und die Courage besessen, den Agenturvertrag mit Unister nicht fortzusetzen“. Dies sei jedoch unzutreffend, schreiben die Unister-Anwälte. Richtig sei, dass Unister die Zusammenarbeit beendet habe.

Amondo wird nun aufgefordert, bis 24. März „eine strafbewährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben“. Wegen der „außerordentlichen Dringlichkeit der Angelegenheit“ könne man eine Verlängerung der Frist nicht gewähren.

Warum dem Unternehmen der 15 Monate alte Facebook-Eintrag erst jetzt ins Auge fiel bleibt unklar. Bei Amondo sorgte das Schreiben für eine solche Verwunderung, dass die Bonner den gesamten Wortlaut auf ihrer Facebook-Seite veröffentlichten.

Unister-Sprecher Konstantin Korosides legt unterdessen Wert darauf, dass es in dem Schreiben nicht um Amondo gehe. Es sei aber „unser gutes Recht, dass falsche Tatsachenbehauptungen richtig gestellt und nicht verbreitet werden. Dabei geht es nicht um Einzelne, sondern um ein Prinzip."

Unister betreibt unter anderem die touristischen Portale Fluege.de und Ab-in-den-Urlaub.de. Bei der Anklage der Staatsanwaltschaft Dresden gegen fünf Manager des Unternehmens geht es um der Verdacht der Steuerhinterziehung, um vermeintlich unerlaubten Verkauf von Versicherungsprodukten sowie mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.
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