Reisevertrieb

BGH-Urteil: „Das ist Reisebüros nicht zuzumuten“

Sieht nach BGH-Urteil Gesprächsbedarf: Detlev Schäferjohann, Chef von E-Domizil

Sieht nach BGH-Urteil Gesprächsbedarf: Detlev Schäferjohann, Chef von E-Domizil. Foto: mg

Nach dem für Reisebüros enttäuschenden BGH-Urteil zum grenzüberschreitenden Insolvenzschutz übt der Chef des Online-Vermittlers E-Domizil, Detlev Schäferjohann, scharfe Kritik: „Der BGH schiebt das Problem der Insolvenzabsicherung zu einem guten Teil den Reisebüros zu.“ Zudem würden ausländische Veranstalter in Deutschland benachteiligt, da sich Reisebüros von nun an beim Verkauf ihrer Produkte zurückhalten würden.

Der BGH hatte in seiner gestrigen Revision gegen E-Domizil eine höchstrichterliche Klärung herbeigeführt. Demnach müssen Reisebüros beim Verkauf von Angeboten eines Veranstalters mit Sitz in einem EU-Staat prüfen und nachweisen, welche Insolvenzversicherung der Veranstalter hat. Tun sie dies nicht, müssen sie dem Kunden im Fall einer Veranstalterpleite, bei der keine Versicherung in Kraft tritt, den Reisepreis erstatten.

Genau dies passierte dem Frankfurter Online-Vermittler, zu dem auch das Portal E-hoi gehört, nachdem er eine viertägige Flusskreuzfahrt eines niederländischen Reiseveranstalter verkauft hatte. Dieser geriet in finanzielle Schwierigkeiten, die Kreuzfahrt fand nicht statt. Der niederländische Kundengeldabsicherer lehnte eine Erstattung des Reisepreises ab, weil seine Haftung auf die in den Niederlanden gebuchten Reisen beschränkt sei.

Aus Sicht von Schäferjohann ist es Reisemittlern schlichtweg „nicht zuzumuten“, dass sie bei der Vermittlung ausländischer Anbieter „immer eine fundierte rechtliche Überprüfung des jeweiligen nationalen Rechts vornehmen – im Zweifel in der Landessprache“. Er sieht nun entsprechenden Diskussionsbedarf in der Branche. Zunächst jedoch muss E-Domizil den Reisepreis an den Kunden zurückzahlen.