Reisevertrieb

Pauschalreiserichtlinie: Verhandlungen vertagt

Uneinig: Die EU-Mitgliedsstaaten konnten sich bislang nicht auf eine Neufassung der Pauschalreiserichtlinie einigen

Uneinig: Die EU-Mitgliedsstaaten konnten sich bislang nicht auf eine Neufassung der Pauschalreiserichtlinie einigen. Foto: Erich Westendarp/www.pixelio.de

Der Sturmlauf von DRV, ASR und engagierten Reisebüros kurz vor Ultimo hat eventuell doch etwas bewirkt: Die gestrige Verhandlungsrunde zur neuen EU-Pauschalreiserichtlinie in Brüssel wurde ergebnislos vertagt.

Der Grund dafür waren vor allem die so genannten Click-Through-Buchungen, mit denen Kunden von Online-Portalen Reisebausteine selbst zusammenstellen können. Diese Form der Reisebuchung war ursprünglich der Anlass der Neufassung der Pauschalreiserichtlinie aus dem Jahr 1990. Im Laufe der Ausgestaltung der neuen Fassung schafften es Lobbyisten aber offenbar, die Onliner gänzlich außen vor zu lassen.

Die Folge: Nach dem jetzigen Stand der Dinge würden die Auflagen für klassische Veranstalter und stationäre Reisebüros verschärft, für Onliner bliebe vieles wie gehabt. Dies sei ein „schönes Beispiel für politische Unfähigkeit, Verbraucherschutz auf europäischer Ebene sinnvoll zu organisieren“, sagt LCC-Geschäftsführer Hasso von Düring.

Offen ist derzeit, wann und wie es mit der Neufassung weitergeht. Ein neuer Termin steht noch nicht fest, über die Verhandlungsform gibt es noch keine Informationen. Entweder es wird nur noch nachverhandelt oder es gibt sogar einen vierten so genannten Trilog zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat.

Ursprünglich war geplant, die Richtlinie während der Tagung des EU-Wettbewerbsrates am 28. Mai zu verabschieden. DRV und ASR wollen nun den Druck der vergangenen Wochen aufrechterhalten und versuchen, die aktuell drohenden negativen Folgen der Richtlinie noch abzuwenden.

Parallel dazu arbeiten die Zentralen der Ketten und Kooperationen bereits daran, für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein. Sie suchen nach brancheninternen Antworten auf die mögliche neue Fassung der Pauschalreiserichtlinie. Denn sollte das Gesetz Ende Mai verabschiedet werden, drängt die Zeit: Die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten haben dann maximal zwei Jahre Zeit, das EU-Gesetz in nationales Recht umzuwandeln. Details dazu finden Sie in unserer „Umfrage der Woche“ in der nächsten Ausgabe von touristik aktuell (ta 16/15).
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