Reisevertrieb

EU-Wettbewerbsrat billigt Pauschalreiserichtlinie

Der Wettbewerbsrat der EU hat den Anfang Mai ausgehandelten Kompromiss zur Neufassung der Pauschalreiserichtlinie genehmigt. Damit sei „eine weitere, entscheidende Hürde“ bei der Verabschiedung genommen, heißt es vom DRV.

Die Richtlinie muss nun noch vom EU-Parlament verabschiedet werden. Dies wird voraussichtlich nach der Sommerpause erfolgen. Die EU-Mitgliedsstaaten haben dann bis Ende 2017 Zeit, den neuen Rechtsrahmen umzusetzen.

Im ersten Entwurf der Pauschalreiserichtlinie war vorgesehen, die Haftung von stationären Reisebüros bei der Vermittlung von einzelnen Reisebausteinen erheblich auszuweiten und damit den Online-Vertrieb besserzustellen. Nach langen Diskussionen hatten sich EU-Parlament und EU-Ratspräsidentschaft vor vier Wochen darauf geeinigt, diese Regeln abzumildern.

Entscheidend dafür sei aber die Umsetzung in das deutsche Recht, betont DRV-Präsident Norbert Fiebig. „Der DRV wird besonders darauf achten, dass die Zusage der Politik eingehalten wird, dass Reisebüros auch in Zukunft einzelne Reiseleistungen verkaufen können, ohne in die Veranstalterhaftung zu geraten.“
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