Reisevertrieb

Gerettet: Versicherungsverkauf in Reisebüros

An Schulungen und Qualifikationen mangelt es den Reiseverkäufern nicht: Stand der Allianz Global Assistance auf der Tagung einer Reisebüro-Kooperation

An Schulungen und Qualifikationen mangelt es den Reiseverkäufern nicht: Stand der Allianz Global Assistance auf der Tagung einer Reisebüro-Kooperation. Foto: mg

Reisebüros in Deutschland und der EU dürfen auch weiterhin ohne besondere Auflagen Reiseversicherungen verkaufen. Von der neuen EU-Richtlinie für Versicherungsvermittler, auf die sich EU-Parlament und -Rat nun geeinigt haben, bleiben sie nach wie vor ausgeschlossen.

Ganz ohne Folgen bleibt die neue Richtlinie jedoch nicht, denn die Obergrenzen werden geändert: Von den Pflichten der Richtlinie befreit sind künftig lediglich Prämien bis 600 Euro im Jahr oder 200 Euro innerhalb von drei Monaten. Für die meisten Reisebüros hat dies jedoch keine Auswirkung auf ihre tägliche Arbeit.

Der DRV zeigt sich angesichts dieses Ergebnisses und der zuvor drohenden Gefahren zufrieden. Denn zwischenzeitlich sah es so aus, dass der lukrative Versicherungsverkauf für Reisebüro deutlich erschwert oder sogar unmöglich gemacht werden könnte. DRV-Präsident Norbert Fiebig verweist allerdings darauf, dass sich der Verband noch höhere Schwellenwerte gewünscht hätte.

Für den Fall, dass die Versicherungsprämie die Grenzwerte überschreitet, gilt die Ausnahmeregelung der Richtlinie für die nebenberufliche Versicherungsvermittlung nicht mehr. Allerdings greifen in diesem Fall künftig erleichterte Regelungen, so dass Reisebüros auch weiterhin höherwertige Versicherungsprodukte vermitteln können.

Voraussetzung ist laut DRV, dass sie sich über den Versicherungsträger registrieren und ihre Mitarbeiter durch diesen nachweislich qualifizieren lassen. Näheres dazu soll durch die Mitgliedsstaaten festgelegt werden, die die Richtlinie in den nächsten zwei Jahren in nationales Recht umsetzen müssen.    
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