Reisevertrieb

Unister hält an Gutscheinen fest

Rückvergütungen haben nichts mit dem Code of Conduct, meint Unister-Geschäftsführer Boris Raoul

Rückvergütungen haben nichts mit dem Code of Conduct, meint Unister-Geschäftsführer Boris Raoul. Foto: Unister

Auch nach der Unterzeichnung des Code of Conduct, des Verhaltenskodex für den Online-Reisevertrieb, hält der Leipziger Portalbetreiber Unister an seinem Marketing-Konzept mit Gutscheinen in Höhe von 50 und 75 Euro fest. „Rückvergütungen haben nichts mit dem Code of Conduct zu tun“, so Geschäftsführer Boris Raoul. „Und sie sind auch keine Erfindung von Unister, sondern älter als das Internet selbst.“ Grundsätzlich wäre man bereit, die Gutscheine aufzugeben, „wenn sich uns effizientere Wege der Kundenbindung und auch der Neukundengewinnung böten“.

Um den Code of Conduct zu unterzeichnen, habe man nicht über den eigenen Schatten springen müssen, betont Raoul: „Wir haben kaum relevante Abläufe umgestellt.“ Die im Vorjahr gegründete Unister Travel Retail habe ohnehin den Anspruch gehabt, konform zu dem von den Branchenverbänden DRV und VIR ins Leben gerufenen Verhaltenskodex zu arbeiten.

Mehr zum Thema lesen Sie im Interview mit Boris Raoul, das am 29. Juni in Ausgabe 25-26/2015 von touristik aktuell erscheint.  
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