Reisevertrieb

EU verabschiedet Pauschalreiserichtlinie

Nach jahrelangen Diskussionen hat sich die EU auf eine neue Richtlinie für Pauschalreisen geeinigt

Nach jahrelangen Diskussionen hat sich die EU auf eine neue Richtlinie für Pauschalreisen geeinigt. Foto: Rainer Sturm/www.pixelio.de

Nach mehr als sieben Verhandlungsjahren wurde heute die neue Fassung der Pauschalreiserichtlinie von allen 28 EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet. Mit der novellierten Pauschalreiserichtlinie, die in Deutschland voraussichtlich ab 2018 Anwendung findet, kommen laut DRV-Präsident Norbert Fiebig neue Herausforderungen auf die Tourismusbranche zu.

Die bürokratischen und finanziellen Lasten werden seiner Meinung nach zunehmen, etwa im Bereich der Auskunfts- und Informationspflicht, der Kundengeldabsicherung für verbundene Reisearrangements und in Bezug auf die Unterstützung der Reisenden in Fällen höherer Gewalt. „Umso wichtiger ist es, dass Deutschland die Spielräume in der Richtlinie für branchenverträgliche Lösungen bei der nationalen Umsetzung nutzt“, fordert Fiebig von der Bundesregierung. Diese Spielräume seien zwar begrenzt, doch ließen sich drei Stellschrauben identifizieren, deren Justierung erheblichen Einfluss auf die späteren Rahmenbedingungen haben dürften:

1. Wichtigster Punkt sei, dass die Reisebüros auch in Zukunft davor bewahrt würden, bei der Ausübung ihres Tagesgeschäfts in die Veranstalterhaftung zu geraten. Dieser Passus müsse rechtsicher formuliert und verabschiedet werden.

2. Der DRV setze sich dafür ein, dass auch künftig bei Vertragsänderung das Schweigen des Kunden als Zustimmung gewertet werde. Diese Vorgehensweise habe sich als sinnvoll und für beide Vertragspartner vorteilhaft herausgestellt.

3. Ähnliches gelte für die Frage der Insolvenzabsicherung der Reiseveranstalter: Das bestehende System habe sich bewährt und müsse beibehalten werden.

Der DRV hat dazu nach eigenen Angaben bereits Kontakt mit den politischen Entscheidungsträgern im Bundestag und in den zuständigen Ministerien aufgenommen und weist darauf hin, dass die Brüsseler Beschlussfassung mehr als genug Härten mit sich bringe. „Weitere Zumutungen für Reisebüros und Reiseveranstalter sind nicht akzeptabel“, so DRV-Präsident Fiebig.  
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