Reisevertrieb

ASR: Linnhoff bleibt so oder so

Will auch im Fall einer Wahlniederlage im ASR aktiv bleiben: Reisebüro-Inhaberin Marija Linnhoff

Will auch im Fall einer Wahlniederlage im ASR aktiv bleiben: Reisebüro-Inhaberin Marija Linnhoff. Foto: privat

Die Reisebüro-Inhaberin Marija Linnhoff will auch dann weiter im Mittelstandsverband ASR aktiv sein, wenn ihre Kandidatur als Präsidentin scheitern sollte. „Es gibt viel zu tun, ich werde den Verband nicht verlassen“, kündigt die Iserlohner Touristikerin an.
 
In welcher Form sich Linnhoff im Fall einer Niederlage bei den Vorstandswahlen am 14. November in Leipzig engagieren wird, lässt sie offen. Als Vizepräsidentin stehe sie allerdings nicht zur Verfügung. Für dieses Amt kandidieren derzeit Jochen Szech, Inhaber von Go East Reisen, und Roland Delion, Inhaber der Marketing-Agentur Aktiv Online und der Vertriebsmarke Aktiv Reise Netz.

Zweiter Bewerber um das höchste Amt im ASR ist der amtierende Präsident Norbert Pfefferlein. Er will nach eigener Aussage den ASR weiter „mit ruhiger Hand führen“ und die Arbeit der vergangenen vier Jahr fortführen. Die wichtigsten Themen sind für ihn, den ASR breiter aufzustellen und die Lobby-Arbeit zu verstärken. Hohe Priorität haben für Pfefferlein zudem folgende Dinge: Qualifikation, Nachhaltigkeit, Zusammenarbeit zwischen Reisebüros und spezialisierten Veranstaltern, Gewerbesteuerhinzurechnung, GDS und Lufthansa sowie der Vertrieb der Bahn.

Linnhoff geht es unter anderem darum, den Vertrieb stärker zu motivieren, Umsätze aktiver auf mittelständische Veranstalter zu verschieben. Zudem fordert sie „eine Regelung, die Provisionsausfälle durch die Insolvenz eines Veranstalters absichert“. Auch eine verbesserte Außenwahrnehmung des Berufsbildes des Touristikkaufmannes sowie ein Qualifizierungsnachweis für den Vertrieb stehen auf ihrer Agenda.

Dem ASR gehören derzeit 526 Mitglieder an, davon sind 306 wahlberechtigt. Für die Mitgliederversammlung am nächsten Samstag in Leipzig haben sich rund 70 stimmberechtigte Teilnehmer angemeldet. Sie dürfen jeweils zwei Mitglieder per Vollmacht vertreten.
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