Reisevertrieb

Rückvergütung: Entgeltdeckelung ändert nichts

Banken werden weiterhin mit den gewohnt hohen Rabatten operieren, erwartet der DRV.

Banken werden weiterhin mit den gewohnt hohen Rabatten operieren, erwartet der DRV. Foto: Tony Hegewald/www.pixelio.de

Die seit diesem Monat geltende Deckelung der so genannten Interbankenentgelte wird Finanzinstitute nicht davon abhalten, weiterhin mit Rückvergütungen zu operieren. Zu dieser Einschätzung kommt der Deutsche Reise Verband (DRV).

Die Interbankenentgelte (Gebühren, die die Bank des Händlers bei Kartenzahlung an die Bank des Kunden entrichtet) hätten „die Rückvergütung noch nie finanziert“, erklärt der Verband. Dies sei vielmehr durch die Weitergabe der Provisionen an den Endkunden erfolgt. Weil sich nun bei den Banken der Deckungsbeitrag aus dem Interchange mehr als halbiere, so der DRV weiter, hätten die Banken natürlich trotzdem ein Interesse daran, dass die Kreditkarten eingesetzt würden. Insofern werde die Deckelung des Entgelts „nicht zu einer Verringerung der Provisonsweitergabe der hieran beteiligten Agenturen führen“.

Der Vertriebsverbund Kreuzfahrt-Initiative hofft indessen, dass es durch die Neuregelung für Kreditkartenanbieter „erheblich schwieriger“ werde, „Rückvergütungen von bis zu sieben Prozent oder kostenlose Reiserücktrittskostenversicherungen zu finanzieren“.
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