Reisevertrieb

Reiserecht: Formblatt vor Buchungsabschluss

Die ab 1. Juli nötigen Formblätter müssen dem Kunden ausgehändigt werden, bevor dieser seine Vertragserklärung abgibt. Im Counter-Deutsch heißt das: Der Kunde muss die nötigen Informationen erhalten, bevor der Reiseverkäufer im CRS die Taste „B“ drückt.

Die offizielle Erklärung des Ministeriums auf Anfrage des Tourismuspolitischen Sprechers der FDP, Marcel Klinge, lautet so: „Üblicherweise liegt die Vertragserklärung (...) in der Buchung durch den Kunden.“ Denn ab diesem Zeitpunkt sei der Kunde gebunden.

Eine Aussage zum Online-Vertrieb macht das Ministerium nicht. Klar ist aber: Auf Internet-Portalen müssen die Formulare spätestens kurz vor dem Erscheinen des Buttons „Verbindlich buchen" angezeigt werden.

Die Ausgabe der Formblätter ist beim neuen Reiserecht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen, vorvertraglichen Informationspflicht. Zu ihr gehören unter anderem auch Einreise- und Visa-Informationen. Werden diese nicht vom Veranstalter geliefert, muss das Reisebüro die nötigen Daten bereitstellen. Zahlreiche Ketten und Kooperationen sowie diverse Midoffice-Anbieter haben dafür Verträge mit dem Dienstleister Passolution geschlossen.
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