Reisevertrieb

Reiseversicherungen: URV vereinfacht Leistungskatalog

Präsentierten die URV-Neuerungen auf der ITB: Jens Heydenreich, Sabine Sandl und Alexander Piwonski. Foto: sl

Präsentierten die URV-Neuerungen auf der ITB: Jens Heydenreich, Sabine Sandl und Alexander Piwonski. Foto: sl

Beim Abschluss einer Reiseversicherung geht es auch darum, wie gut diese verständlich ist – für die Kunden, aber auch für die Vertriebspartner. Und so hat man sich bei der Union Reiseversicherung (URV) überlegt, wo man an der einen oder anderen Stelle den Leistungskatalog vereinfachen kann. 

Versicherungsleistungen neu zugeordnet

Das Ergebnis: Zur Tarifumstellung am 1. Juni dieses Jahres wurden die Rückreisekosten dorthin verschoben, wo sie hingehören, nämlich in die Reiseabbruchversicherung. Diese waren zuvor über die Reiserücktrittversicherung abgedeckt. Gleiches gilt für die Unterbrechung einer Rundreise, auch diese findet sich nun in der Reiseabbruchversicherung wieder.

„Zudem wurden in diesem Bereich die Nachreisekosten neu geregelt“, sagt URV-Vertriebschef Alexander Piwonski. „Sie sind nun unabhängig davon, ob man am zweiten oder am zehnten Tag einer Reise eine Nachreise in Anspruch nehmen muss. Die Regelung vorher war dann doch etwas zu kompliziert zu vermitteln.“

Aufgeräumt wurde auch bei den versicherten Gründen für die Stornierung einer Reise. Abgesichert sind nun beispielsweise Schäden am Eigentum im Haus oder die Erkrankung von zur Reise angemeldeten Hunden oder Katzen. „Und auch in einem anderen Bereich war es angebracht, mit der Zeit zu gehen“, so Piwonski. „Als Rücktrittsgrund gilt nun nicht mehr nur eine Scheidung, sondern auch die Auflösung einer häuslichen Gemeinschaft.“ Ebenfalls neu: Kinder sind nun bis zum Alter von 25 Jahren mitversichert, zuvor lag die Grenze bei 21 Jahren.

Altersstaffel bei der Einmal-Police

Den wohl größten Unterschied merken Versicherte aber bei einer anderen Neuerung – zumindest, wenn sie ihren 65. Geburtstag hinter sich haben. Denn bei den Einmalpolicen wurde für die Reiserücktrittversicherung eine Altersstaffel eingeführt.

Für die unter 65-Jährigen bleiben die Prämien demnach weitgehend stabil, Ältere müssen mehr bezahlen. „Bei einem fiktiven Reisepreis von 5.000 Euro zahlen sie etwa zehn bis elf Prozent mehr als die jüngere Gruppe“, sagt Produktentwickler Jens Heydenreich. Je nach Art der Reise könne die Differenz aber auch 20 bis 25 Prozent betragen.

„Das ist für die Betroffenen natürlich nicht schön, aber absolut marktüblich“, sagt Alexander Piwonski. „Wenn wir für die Versicherten, die nachweislich weniger Schadenfälle verursachen, die Preise stabil halten wollen, müssen wir bei denjenigen, die ein höheres Risiko darstellen, die Prämien entsprechend nach oben setzen.“ Bei den RR-Jahrespolicen gab es diese Altersstaffel schon vorher, neu ist sie nur bei den Einmalversicherungen.

Beitragseinnahmen steigen

Mit den Umsätzen des vergangenen Jahres zeigt sich Sabine Sandl, Leiterin des Bereichs Reiseversicherung, zufrieden. „Für uns trifft natürlich auch das zu, was die gesamte Reisebranche beobachtet: Wir haben 19 Prozent weniger Versicherungen verkauft, hatten dafür aber steigende Prämien infolge der höheren Reisepreise.“ So stieg der durchschnittliche abgesicherte Reisepreis bei der URV um 27 Prozent auf 1.538 Euro.

Entsprechend höher fielen auch die Beitragseinnahmen aus. Diese stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 6,6 Prozent auf 77,5 Millionen Euro, die Einnahmen stammten fast vollständig aus den Reiserücktrittpolicen (76,3 Millionen Euro). Der Schaden, der aus Versicherungsfällen entstand, lag bei 52,2 Millionen Euro.

Stornogebühren werden komplett erstattet

Zur Tarifumstellung werden dem Kunden künftig auch die Bearbeitungsgebühren, die die Vermittler beim Abschluss einer Police erheben, im Stornofall von der URV erstattet. „Hier hatten wir zuvor eine Grenze von 25 Euro gezogen“, so Piwonski. „Wenn die Gebühr aber bei 30 Euro lag, war das ein großer bürokratischer Aufwand, der dem Kunden nicht vermittelbar war. Deshalb haben das nun komplett übernommen.“
 

Susanne Layh
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