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Streit um Stornogebühren: Zu hoch?

Welche Stornokosten sind berechtigt? Die URV schaut seit einiger Zeit genauer hin

Welche Stornokosten sind berechtigt? Die URV schaut seit einiger Zeit genauer hin. Foto: pixabay

Kassieren einige Veranstalter zu hohe Stornogebühren? Das meint die URV und forderte jüngst 100 Reiseveranstalter auf, Stornopauschalen von mehr als 20 Prozent zu begründen. Erfolge dies nicht, behalte man sich vor, „über ein Inkassounternehmen Zahlungen zum Ausgleich von Schäden bei den Reiseveranstaltern einzutreiben“, sagt URV-Manager Michael Lehner.

Der Aufschrei ließ nicht lange auf sich warten – nun soll geredet werden: Der Mittelstandsverband ASR und zahlreiche Veranstalter haben sich mit der URV darauf geeinigt, im September ein klärendes Gespräch zu führen.

Ausgangspunkt des Streits ist laut URV ein BGH-Urteil vom 9. Dezember 2014, „sorgsam mit Kundengeldern umzugehen". Das sehen die Veranstalter sowie der ASR anders. Das BGH-Urteil habe den Veranstaltern nicht vorgegeben, „dass nur bestimmte Stornosätze zulässig sind“, meint ASR-Präsident Jochen Szech. Vielmehr fordere der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Urteil eine Abbildung für das „wirtschaftliche Erfordernis“ in den Stornokosten.

Dieses könne von Veranstalter zu Veranstalter „durchaus unterschiedlich“ sein. Der BGH, so heißt es beim ASR weiter, habe „ausdrücklich offengelassen“, ob der Veranstalter dafür seine Kalkulation offenlegen müsse.

Besonders ärgert den ASR, dass die URV gleich mit Inkasso droht und die Reiseveranstalter „unter Generalverdacht“ stelle. Zudem sei es eine Tatsache, dass die Forderungen von Airlines und Hotels an mittelständige Veranstalter hinsichtlich Stornos immer „dreister geworden“ seien. Oft komme es zu Stornoforderungen von 100 Prozent des Reisepreises. Es sei deshalb falsch, die Veranstalter zu „schwarzen Schafen“, zu machen, so Szech.

Dies ist laut URV allerdings auch gar nicht beabsichtigt. Man selektiere die Schadensfälle nach bestimmten Kriterien. Dienstleister würden dann anhand weiterer Kriterien prüfen, ob die per Stornostaffel definierten Stornokosten angemessen seien. Erst bei einer positiven Einschätzung ginge ein entsprechendes Forderungsschreiben raus, heißt es auf Anfrage von touristik aktuell.

Ausdrücklich betont die URV, die Branche nicht mit Forderungsschreiben zu überfluten: „Bisher haben wir in weniger als einem Prozent unserer Schadensfälle Forderungen erhoben“, so URV-Manager Lehner. Ziel der Gespräche im September ist es, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

   
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