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Cook-Insolvenz: Herber Provisionsausfall droht

Reiserechtler Frank Hütten meint: „Bereits ausgezahlte Grundprovisionen von Thomas Cook müssen nicht zurückgezahlt werden.“

Reiserechtler Frank Hütten meint: „Bereits ausgezahlte Grundprovisionen von Thomas Cook müssen nicht zurückgezahlt werden.“ Foto: ah

Die Chance, dass Reisebüros nach der Insolvenz von Thomas Cook einen Großteil ihrer ausstehenden Provisionen bekommen werden, ist verschwindend gering. „Ich gehe von fünf Prozent der Forderung aus“, sagte Reiserechtsexperte Frank Hütten auf der Jahrestagung der Reisebüro-Kooperation Best-Reisen in El Gouna.

Manchen Reisebüros droht durch die Cook-Insolvenz ein Provisionsausfall von mehr als 100.000 Euro. Nach Hüttens Einschätzung entgehen diesen Büros demnach mehr als 95.000 Euro.

Die ausstehenden Provisionen sind Teil der Insolvenzmasse. Ansprüche haben auch andere touristische Partner wie Hoteliers oder Airlines. Reisebüros müssen ihren Provisionsausfall beim Insolvenzverwalter geltend machen.

Nach derzeitigem Stand müssen Reisebüros ihre Ansprüche getrennt bei den Cook-Firmen anmelden. Bucher-Provisionen müssten etwa beim Insolvenzverwalter der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH erfolgen, nennt Hütten ein Beispiel.

Die gute Nachricht betrifft bereits bezahlte Grundprovisionen: „Grundprovisionen, die das Reisebüro bereits ausgezahlt bekommen hat, müssen nicht zurückgezahlt werden“, ist Hütten sich sicher.

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