Kreuzfahrten

Flussreisen: Doch keine höhere Mehrwertsteuer?

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer für Flusskreuzfahrten zum Jahreswechsel könnte nun doch noch abgewendet werden: Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, eine entsprechende Änderung des Umsatzsteuergesetzes in den Bundestag einzubringen. Danach soll der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent für die Fahrgastschifffahrt bis zum 31. Dezember 2013 verlängert werden. Der Gesetzentwurf wurde vom Land Rheinland-Pfalz beantragt. Wann der Bundestag darüber entscheidet, steht noch nicht fest. DRV-Präsident Jürgen Büchy begrüßt die Bundesratsinitiative und hofft, dass dadurch die geplante Erhöhung auf 19 Prozent noch verhindert wird. „Das Auslaufen der bisherigen Sieben-Prozent-Regelung zum Jahresende würde erhebliche Konsequenzen für deutsche Schiffsreisenanbieter haben. Preiserhöhungen wären die Folge, und die Wettbewerbssituation deutscher Anbieter würde dadurch deutlich verschlechtert.“ Das Bundesfinanzministerium wendet sich bisher gegen eine Verlängerung der Ausnahmeregelung.
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