Reisevertrieb

ERV: „Urlaubsgarantie“ bis Ende 2010

Die Europäische Reiseversicherung hat die ursprünglich bis 30. Juni befristete „Urlaubsgarantie“ bei betriebsbedingter Kündigung bis zum Ende des Jahres verlängert. „Von unseren Partnern bekommen wir das Feedback, dass sich trotz der besseren Lage am Arbeitsmarkt die gefühlte Job-Unsicherheit in der Urlaubsplanung widerspiegelt“, begründet Vertriebs- und Marketing-Vorstand Torsten Haase die Maßnahme.

Der Urlaubszuschuss ist Bestandteil der Reiserücktrittskostenversicherung. Mit ihm haben Urlauber die Wahl: Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung können sie die Reise stornieren und die ERV kommt für die Stornokosten auf oder sie treten die Reise an und erhalten von der Versicherung einen Zuschuss zu ihrer Reise.