Reisevertrieb

DRV-Kritik an EU-Entwurf zur PRRL-Novellierung

DRV-Präsident Norbert Fiebig (Mitte) während der gestrigen Anhörung im Bundestag. Foto: DRV/Kautz

DRV-Präsident Norbert Fiebig (Mitte) während der gestrigen Anhörung im Bundestag. Foto: DRV/Kautz

Der DRV hat im Deutschen Bundestag deutliche Kritik am EU-Entwurf zur Novellierung der Pauschalreiserichtline (PRRL) geäußert. „Die von der EU geplanten neuen Regelungen für die Pauschalreiserichtlinie kosten nicht nur Geld, sie verzerren auch den Wettbewerb weiter – zu Lasten der organisierten Reise“, kritisierte der Verbandspräsident Norbert Fiebig in der gestrigen öffentlichen Anhörung im Bundestag.

Pauschalreise sehr wichtig für die deutsche Touristik

Speziell für den deutschen Markt habe die Pauschalreise eine sehr große Bedeutung. 41 Prozent aller in der Europäischen Union vertriebenen Pauschalreisen würden in Deutschland gebucht. In den übrigen 26 EU-Mitgliedsstaaten läge der Pauschalreiseanteil bei unter zehn Prozent, wenn der Anteil Deutschlands herausgerechnet würde.

Fiebig forderte von der Bundesregierung auf der EU-Gesetzgebungsebene die deutschen Interessen zu vertreten. „Bei der Reform des rechtlichen Handlungsrahmens müssen insbesondere die Eigenheiten des deutschen Reisemarktes Beachtung finden, wenn der Gesetzgeber die Pauschalreise in Deutschland nicht zur Disposition stellen will“, forderte der DRV-Präsident. Derzeit habe der DRV aber erhebliche Zweifel daran, dass die Kommission diese Gegebenheiten ausreichend berücksichtige.

Kritik in elf Punkten

Die DRV-Kritik am Vorschlag der Europäischen Kommission fasst der Verband in elf Punkten zusammen:

  1. Geschäftsreisen gehörten nicht in den Anwendungsbereich einer Pauschreiserichtlinie und seien daher herauszunehmen.
  2. Die vorgesehene Einführung der Drei-Stunden-Frist mache den Verkauf von mehreren Einzelleistungen (verbundene Reiseleistungen) im stationären und Online-Vertrieb unmöglich und reduziere die Vielfalt des Angebots.
  3. Die Änderung der Click-Through-Definition gehe in die richtige Richtung. Es blieben jedoch Schlupflöcher offen.
  4. Die Anzahlungshöhe müsse nicht geregelt werden. Die geplante Ausgestaltung sei überflüssig und überzogen.
  5. Durch die Ausweitung des Kundenrechts, eine Pauschalreise wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände am Wohnsitz oder Abreiseort absagen zu können, erfolge eine komplette Risikoverlagerung allgemeiner Lebensrisiken auf die Reiseveranstalter. Dies sei nicht sachgerecht und unverhältnismäßig.
  6. Die geplante Berücksichtigung von drei Reisewarnungen – am Wohnsitz, am Abreiseort und im Zielgebiet – sei unklar und nicht sachgemäß. Maßgeblich könne nur die Reisewarnung des Landes sein, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat.
  7. Mit der strikten Beibehaltung der 14-Tages-Frist zur Rückzahlung von Kundengeldern auch bei Großschadensereignissen ziehe die EU-Kommission die falschen Lehren aus der Pandemie. Eine Ausnahmeregelung sei erforderlich.
  8. Die Einführung eines zusätzlichen nationalen Krisenfonds, der von den Reiseveranstaltern zu finanzieren sei, wird abgelehnt. Er verteuere die Pauschalreise ohne wirklichen Mehrwert für die Kunden.
  9. Eine gesetzliche Gutscheinlösung auf freiwilliger Basis sei schon heute möglich und helfe in globalen Krisen nicht weiter. Nur obligatorische Gutscheine seien bei Großschadenereignissen für die Reiseveranstalter hilfreich.
  10. Die Möglichkeit auf nationaler Ebene zusätzlich eine Insolvenzabsicherung für Reisebüros einzuführen, sei überflüssig, da bereits die vermittelte Pauschalreise gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist.
  11. Der vorgesehene B2B-Regress sei in der Praxis nicht durchsetzbar.

Laut dem DRV muss eine neue Richtlinie den Reisebüros auch weiterhin ermöglichen, gegenüber den Kunden mit ihrer Beratungskompetenz und ihren Alleinstellungsmerkmal bei der individuellen Zusammenstellung von Reisen zu punkten.

Gleichgewicht zwischen Verbraucherschutz und wirtschaftlichen Interessen

Der Gesetzgeber sollte Regelungen schaffen, die ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Interessen des Verbraucherschutzes und wirtschaftlichen Interessen und Notwendigkeiten herstellen, forderte der Branchenverband. Die weiteren Verpflichtungen der Pauschalreiseveranstalter, wie sie der aktuelle Gesetzentwurf vorsehe, würden dazu führen, dass die organisierte Reise immer weiter an Bedeutung verlieren wird.

Arne Hübner
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