Reisevertrieb

Reisekostenreform: Es wird teurer

Zum 1. Januar 2014 tritt das neue Reisekostenrecht in Kraft. Dann gibt es für den Verpflegungsmehraufwand nur noch zwei statt drei Pauschbeträge. Für viele Firmen dürften dadurch die Reisekosten steigen, glaubt Diana Pabst, Geschäftsführerin des Abrechnungsdienstleisters I&K, die das Ganze vorab für einige Kunden durchgerechnet hat. Denn künftig gilt für innerdeutsche Übernachtungsreisen am An- und Abreisetag eine Pauschale von zwölf Euro, unabhängig von der Stundenzahl. Nicht alle Firmen gingen daher die Reform mit, weiß Pabst, „manche bleiben bei der alten oder schaffen eine eigene Regelung“.

Gleichzeitig ändern sich auch die Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen für einige Auslandsziele. Erst vor wenigen Tagen hat das Bundesfinanzministerium die ab Januar 2014 gültigen Sätze veröffentlicht. Demnach ändern sich die Sätze für rund 50 Länder und Städte, etwa Polen, Ägypten, Südafrika oder Costa Rica. Für Spanien, Guatemala oder Nordkorea beispielsweise sinken die Pauschalen, für Kasachstan, Kuba oder manche US-Destinationen steigen sie teilweise kräftig. Neu sind eigene Pauschalen für Mikronesien, Palau und die Marshall-Inseln.

Zum 1. Januar müssen Firmen auch allen Angestellten – ausgenommen Außendienstlern – eine dauerhafte „erste Tätigkeitsstätte“ zuweisen. Nur für diese gilt dann die Pendlerpauschale, andere Fahrten sind Dienstreisen. Wenn es hier mehrere Optionen gibt, empfiehlt I&K-Chefin Pabst, die finanziellen Auswirkungen individuell durchzurechnen.