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KUG und Überbrückungshilfe werden verlängert

Das Kurzarbeitergeld soll bis 31. Dezember 2021 verlängert werden

Das Kurzarbeitergeld soll bis 31. Dezember 2021 verlängert werden. Foto: Ratana21/iStockphoto

Die Spitzen der Großen Koalition haben sich am Dienstagabend im Berliner Kanzleramt auf weitere Hilfen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen verständigt. Neben dem Kurzarbeitergeld soll unter anderem auch die Überbrückungshilfe verlängert werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die Pläne bereits am heutigen Mittwoch ins Bundeskabinett einbringen. 

Das Kurzarbeitergeld soll bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Von der verlängerten Bezugsdauer sollen Unternehmen profitieren, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Ihnen sollen bis 30. Juni 2021 die Sozialbeiträge in voller Höhe erstattet werden, die sie bei Kurzarbeit entrichten müssen. Vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 sollen die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden. Diese kann auf 100 Prozent erhöht werden, wenn eine Qualifizierung während der Kurzarbeit erfolgt. 

Darüber hinaus wird auch die Aufstockung beibehalten. Arbeitnehmer sollen weiterhin ab dem vierten Monat 70 beziehungsweise 77 Prozent und 80 beziehungsweise 87 Prozent Kurzarbeitergeld ab dem siebten Monat erhalten. Im Normalfall beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Berufstätige mit Kindern erhalten regulär 67 Prozent. 

In der Sitzung hatten sich die Politiker zudem auf weitere Maßnahmen geeinigt, die vor allem für Unternehmen im Tourismus eine große Relevanz haben. So soll auch die Laufzeit des Überbrückungshilfen-Programms für kleine und mittelständische Betriebe wird bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. Das Programm ist bislang bis Ende August befristet. Details werden noch bekanntgegeben.

Die Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung bleibt zudem bis Ende des Jahres weiterhin ausgesetzt. Minijobs bis 450 Euro bleiben als Zuverdienst während Kurzarbeit bis 31. Dezember 2021 anrechnungsbefreit.

   
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