Reisevertrieb

Sicherungsfonds: Verbraucherschützer üben Kritik

Die Absicherung der Kundengelder muss neu geregelt werden. Verbraucherschützer haben sich in die Debatte um den Betrieb des zukünftigen Reisesicherungsfonds eingeschaltet

Die Absicherung der Kundengelder muss neu geregelt werden. Verbraucherschützer haben sich in die Debatte um den Betrieb des zukünftigen Reisesicherungsfonds eingeschaltet. Foto: gece33/iStockphoto

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) schaltet sich in die Debatte um den Betrieb des zukünftigen Reisesicherungsfonds ein. In einer Stellungnahme fordern die Verbraucherschützer, dass die Geschäftsführung des Fonds nicht aus der Reisebranche kommen dürfe. Die Interessen der Branchenverbände müssen, so der VZBV, strikt von der Geschäftsführung des Fonds getrennt werden. 

„Wir haben nicht vergessen, dass die Interessenvertreter der Reiseanbieter eine angemessene Absicherung der Kundengelder stets verhindert haben“, wird Klaus Müller, Vorstand des VZBV zitiert. „Das hatte schwerwiegende Folgen für die Betroffenen der Thomas-Cook-Insolvenz, die zum Teil bis heute ihrem Geld hinterherlaufen müssen. Dass solche Verbände Gesellschafter des neuen Reisesicherungsfonds werden und den Schutz für Pauschalreisende nunmehr ausbauen wollen, würde eine komplette Umkehr ihrer bisherigen Agenda bedeuten. Ich habe ernste Zweifel, dass dies gelingen kann“, sagt der VZBV-Vorstand. 

Verbraucherschützer: Interessen der Reiseanbieter werden zu sehr berücksichtigt

Müller zufolge berücksichtige der Verordnungsentwurf des Bundesjustizministeriums „zu sehr die Interessen der Reiseanbieter“. Doch die Geschäftsführer des zukünftigen Reisesicherungsfonds müssten „ausschließlich“ die Interessen der Pauschalreisenden vertreten. Sie sollten, so Müller, daher möglichst nicht aus der Reisebranche kommen, sondern vielmehr über einen versicherungswirtschaftlichen Hintergrund verfügen. 

Drei Bewerber haben ihr Interesse an der Geschäftsführung des Reisesicherungsfonds bekundet: ein Bündnis aus DRV, ASR, VIR und RDA, der Reisebüro-Verband VUSR und ein touristischer Dienstleister. „Damit findet ein Wettbewerb um das beste Konzept statt“, sagt der VZBV-Vorstand. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz müsse dem Konzept mit dem höchsten Maß an Verbraucherschutz und fachlicher Eignung den Zuschlag erteilen, fordert er. 

Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag beraten

Der Gesetzesentwurf wird derzeit noch im Bundestag beraten und soll voraussichtlich zum 1. Juli in Kraft treten. Hinter den Kulissen laufen die Verhandlungen derzeit weiter. Denn die neue Regelung stellt vor allem kleine Reiseveranstalter und Reisebüros, die Gruppenreisen anbieten, vor große Probleme. Für sie ist es derzeit fast unmöglich, einen Versicherer zu finden, der die Risiken absichert. 

Ute Fiedler
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