Reisevertrieb

Ü IV: ASR fordert Nachbesserung

Der Mittelstandsverband ASR übt deutliche Kritik an der Ausgestaltung der Überbrückungshilfe IV. Die FAQ zu den neuen Corona-Finanzhilfen wurden vor Kurzem auf der Internetseite von Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium veröffentlicht und beinhalten im Vergleich zur Ü III einige Veränderungen, die die Allianz Selbstständiger Reiseunternehmen (ASR) bemängelt. 

Vor allem die Senkung der zu erstattenden förderfähigen Fixkosten von bislang 100 auf nunmehr 90 Prozent kritisieren die Mitglieder scharf – ebenso wie das Auslaufen der Förderung für die Digitalisierung. „Wir sind uns doch alle einig, dass die Pandemie die Defizite in diesem Bereich schonungslos offengelegt hat. Die Förderung an dieser Stelle zu stoppen, ist daher das absolut falsche Signal für die Branche, um sich zukunftsfähig aufstellen zu können“, sagt ASR-Vizepräsidentin Anke Budde.

Corona: ASR plädiert für Verlängerung der Kurzarbeit

Kritik übt der Verband auch daran, dass der Umsatzausfall durch Provisionen und Margen nicht auf der Basis von 2019 entschädigt wird. Da die Buchungen für die ersten Monate des Jahres 2022 weitgehend ausfielen, könne die coronabedingte Stornierung einer Buchung keineswegs die Bemessungsgrundlage sein, heißt es in einer Mitteilung des ASR.

Darüber hinaus fordert der Verband, die Kurzarbeit als „wichtiges Stütz-Instrument in dieser Pandemie“ um weitere zwölf Monate zu verlängern. So solle vor allem der Tourismusbranche „ein Mindestmaß an Planungssicherheit“ gegeben werden, heißt es. 

Die Corona-Wirtschaftshilfen im Zuge der Ü IV können ab sofort beantragt werden. Steuerberater und weitere prüfende Dritte können bis Ende April auf der Internetseite des Bundeswirtschafts- und des Bundesfinanzministeriums Anträge für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. 

Ute Fiedler
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