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Corona: Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht geplant

Mitarbeiter sollen ab Oktober wieder im Homeoffice arbeiten dürfen

Mitarbeiter sollen ab Oktober wieder im Homeoffice arbeiten dürfen. Foto: Edwin Tan/iStockphoto

Arbeitgeber sollen wieder dazu verpflichtet werden, ihren Mitarbeitern ein Angebot zur Arbeit im Homeoffice zu unterbreiten. Das geht laut einem Bericht der Nachrichten-Agentur DPA aus dem Referentenentwurf für eine Corona-Arbeitsschutzverordnung aus dem Haus von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hervor.

Laut diesem sollen Arbeitnehmer ab dem 1. Oktober wieder von zu Hause aus arbeiten dürfen. Die Regelung ist vorerst bis zum 7. April 2023 befristet. Durch diese Regelung sollen Kontakte reduziert und die Verbreitung des Coronavirus eingedämmt werden.

Arbeitgeber sollen Hygienekonzept erstellen

Bereits zuvor hatte es eine Homeoffice-Pflicht gegeben. Diese war jedoch im März dieses Jahres ausgelaufen. Für den Herbst rechne man erneut mit steigenden Corona-Infektionszahlen, heißt es in dem Entwurf. Daher sollten Arbeitgeber verpflichtet werden, ein Hygienekonzept mit bewährten Schutzmaßnahmen zu erstellen.

Zu diesem Konzept zähle unter anderem eine Reduzierung betrieblich bedingter Personenkontakte – beispielsweise durch das Angebot an die Mitarbeiter, im Homeoffice zu arbeiten. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass „keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“.

Desweiteren sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, Beschäftigten, die präsent arbeiten, mindestens zweimal pro Woche einen Corona-Test zur Verfügung zu stellen.

 
Ute Fiedler
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