Hotels

Holidaycheck steht vor Sieg gegen A & O Hostels

In einem Verfahren der Berliner A & O Hostels gegen das Bewertungsportal Holidaycheck zeichnet sich eine Niederlage für den Hotelbetreiber ab. Bei der jüngsten Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamburg machte das Gericht deutlich, dass es der Berufung von A & O Hostels gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg keine Chance einräumt.

Dem Urteil zufolge, das am 4. Januar 2012 verkündet werden soll, haben Hotelbetreiber kein Recht darauf, generell aus dem Bewertungsportal herausgenommen zu werden. Ein solcher Anspruch ergebe sich weder aus Deliktsrecht noch aus Wettbewerbsrecht, heißt es aus Hamburg. Das Internet sei eine gesellschaftliche Realität, bei der die betroffenen Interessen zum Ausgleich gebracht werden müssen, was nicht durch ein Totalverbot der Bewertung einzelner Hotels geschehen kann, so die Begründung. A & O Hostels hatte gefordert, Holidaycheck zu verbieten, "einzelne Urlaubermeinungen beziehungsweise Bewertungen und Kommentare Einzelner" sowie Zusammenfassungen hieraus zu veröffentlichen.

"Das ist ein wichtiger Sieg für die Meinungsfreiheit", freut sich Holidaycheck-CEO Jörg Trouvain. Ein Anspruch auf Nichtlistung hätte die "Informationsmöglichkeiten von Millionen Verbrauchern massiv eingeschränkt", glaubt der Manager. "Wenn es wirklich Probleme mit einzelnen Bewertungen gibt, haben wir dafür ein professionelles Team, das auf Beschwerden extrem schnell reagiert."
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