Hotels

Kartellamt mahnt HRS ab

Marktführer: Im Online-Geschäft vermittelt HRS in Deutschland mit Abstand die meisten Hotelbetten

Marktführer: Im Online-Geschäft vermittelt HRS in Deutschland mit Abstand die meisten Hotelbetten. Screenshot: ta

Diese Entscheidung dürfte so manchem Hotelier wie Weihnachten und Ostern zugleich vorkommen: Das Bundeskartellamt hat das Buchungsportal HRS abgemahnt. Der marktführende Online-Vertreiber von Hotelübernachtungen verstoße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, heißt es bei der Berliner Behörde.

Im Fokus hat das Kartellamt dabei die von HRS geforderte Ratenparität der Hotels in allen Vertriebskanälen. Sie sei „ein massiver Eingriff in die unternehmerische Freiheit und eine eklatante Wettbewerbsbehinderung“, heißt es dazu vom Hotelverband IHA, der die Entscheidung der Berliner Behörde ausdrücklich begrüßt.

In der so genannten Meistbegünstigungsklausel verlangt HRS von den Hotels für das gesamte Angebot den besten Preis, die volle Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen.

Dies hat auch Folgen für Reiseveranstalter und damit für stationäre Reisebüros: Attraktive Wochenendpakete mit überschaubaren Konditionen sind aufgrund der HRS-Vorgaben viel schwieriger in den Markt zu bringen als früher. Denn für 10 oder 20 Zimmer über TUI, Dertour, FTI oder Ameropa kann ein Hotel durchaus attraktive Pakete schnüren. Das funktioniert aber nicht mehr, wenn das gleiche Angebot für das gesamte Haus gelten muss.
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