Kreuzfahrten

Costa: Agenturen kritisieren „Auslands“-Klausel

Nicht mehr alle Costa-Kreuzfahrten bringen automatisch auch eine Provision

Nicht mehr alle Costa-Kreuzfahrten bringen automatisch auch eine Provision. Foto: Costa

Mit einer neuen Klausel in den Vertriebskonditionen hat Costa Kreuzfahrten den Unmut einiger Reisebüros auf sich gezogen. Demnach werden ab sofort nur noch Buchungen von Kunden mit ständigem Wohnsitz in Deutschland verprovisioniert. Insbesondere für grenznahe Reisebüros mit Auslands- und Internet-Geschäft bedeutet dies finanzielle Einbußen.

Costa erklärt hingegen, zum Wohle der Vertriebspartner zu handeln: So beuge die neue Klausel „rechtlichen Unklarheiten“ bei grenzüberschreitenden Buchungen vor, „die am Ende sogar einen wirtschaftlichen Schaden für das Reisebüro bedeuten könnten“; etwa differenzierte Reiseleistungen bei der Kreuzfahrtbuchung – wie inkludierte beziehungsweise nicht inkludierte Versicherungen –, oder Rechtsansprüche im Falle von No-Shows. Um etwaige Schäden zu verhindern, sei es notwendig, so Costa, dass das Reisebüro eine Agentur bei der Costa-Vertretung in dem jeweiligen Land, in dem es Kunden bedient, beantragt. Die Anzahl der Costa-Agenturen mit grenzüberschreitenden Buchungen sei aktuell äußerst gering, teilt der Kreuzfahrtanbieter mit.

Der DRV hat sich dem Fall bereits angenommen: Man werde den Sachverhalt rechtlich prüfen und Gespräche mit Costa führen, heißt es.
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