Reisevertrieb

Überblick: Die Rechte der Reisenden

Das Competenz Centrum Reiserecht an der Hochschule Kempten hat für die Flugausfälle wegen der Vulkanasche eine Übersicht der Rechte von Reisenden zusammengestellt, die wir zusammengefasst haben:

Flugausfall: Es besteht Anspruch auf Erstattung des Flugpreises oder auf eine anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt und Betreuungsleistungen durch die Airline. Es besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Generell muss die Airline keinen Schadenersatz für Verdienstausfall oder vergebliche Anreisekosten zahlen.

Koffer weg: Die Ansprüche von Reisenden beim Verlust von Gepäck gelten – allerdings erst, sobald die Fluggäste eingecheckt haben.

Pauschalreisen: Der Veranstalter muss sich um die Durchführung der Reise kümmern und haftet für Abhilfe und Preisminderung bei Minderleistungen. Auch bei höherer Gewalt muss der Veranstalter mit seinem Reisebüro, seiner Charter-Airline und seiner Reiseleitung helfen, die Reise bestmöglich durchzuführen. Entspricht die Reiseleistung nicht der Reisebestätigung und dem Prospekt, muss der Veranstalter den Reisepreis mindern.

Getrennte Buchung Flug/Hotel: Die Anreise ist nicht Leistungsinhalt des Beherbergungsvertrages. Der Hotelier kann deshalb eine Stornogebühr verlangen.

Reiseversicherungen: Ausfälle von Flügen wegen höherer Gewalt sind kein versichertes Risiko, so dass diese keine Leistungen erbringt.