Reisevertrieb

Online-Portale: Zusatzprodukte wieder vor Gericht?

Darf bei Reisebuchungen im Internet der Kauf von Zusatzleistungen wie Reiseversicherungen mit einem gesetzten Häkchen voreingestellt werden? Diese Frage beschäftigt nun wieder die Gerichte. Das Reiseportal Ebookers hat in einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln erwirkt, dass der Europäische Gerichtshof über die Zulässigkeit des so genannten Opt-in entscheiden soll. „Entgegen der Ansicht zahlreicher Wettbewerbs- und Verbraucherverbände ist die Rechtslage zumindest nicht eindeutig“, sagt der Anwalt des Unternehmens.

Die EU hatte 2008 in einer Verordnung festgelegt, dass dem Reisenden bei Online-Buchungen keine Zusatzkosten mit voreingestellten Optionen untergeschoben werden dürfen. Seitdem sind wiederholt Reiseportale von Verbraucherschutzorganisationen abgemahnt worden. Ebookers ist allerdings der Auffassung, dass der Text der EU-Verordnung sich nur auf Leistungen der Airline bezieht. Angebote von Drittunternehmen wie Reiseversicherungen könnten damit weiterhin per Opt-in verkauft werden.