Reisevertrieb

Reisebüros: So beantragen Sie die Überbrückungshilfen

Ab sofort können Reisebüros Gelder aus dem Topf „Corona Soforthilfe des Bundes“ beantragen. Foto: Moerschy/pixabay

Ab sofort können Reisebüros Gelder aus dem Topf „Corona Soforthilfe des Bundes“ beantragen. Foto: Moerschy/pixabay

Ab heute können die Corona-Überbrückungshilfen für Reisebüros und Veranstalter beim Bundeswirtschaftsministerium aus dem Topf „Corona Soforthilfe des Bundes“ beantragt werden. Betroffene Unternehmen können sich auf der Online-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de informieren. Die neue Website ist die zentrale Anlaufstelle für alle Unternehmen aus den 16 Bundesländern. Anträge erfolgen über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die sich auf der Plattform registrieren müssen. 

Wirtschaftsminister Peter Altmaier rechnet damit, dass die ersten Auszahlungen der Hilfen bereits in der vierten Juli-Woche ausgezahlt werden können. Der Hilfetopf ist für alle kleinen und mittelständischen Unternehmen unabhängig von der Mitarbeiterzahl auf 24,6 Milliarden Euro gedeckelt.

Folgende Kosten sind für Reisebüros und Veranstalter förderfähig:

Zurückgezahlte beziehungsweise ausgebliebene Provisionen für Reisebüros oder Margen für Reiseveranstalter für Pauschalreisen, die:
• vor dem 18. März 2020 gebucht, 
• seit dem 18. März 2020 im Zusammenhang mit Corona-bedingten Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes bzw. innerdeutschen Reiseverboten oder temporären Grenzschließungen storniert (Rücktritt vom Reisevertrag) und
• die bis zum 31. August 2020 von den Reisenden angetreten worden wären

Mit den neuen Überbrückungshilfen, die bis 31. August beantragt werden können, werden also nicht eingegangene oder zurückgehaltene Provisionen für Reisebüros wie rückgebuchte Provision behandelt. Somit können alle entfallenen Provisionen durch Corona-bedingt stornierte Reisen den Fixkosten zugeschlagen werden und fließen in die Berechnung der staatlichen Beihilfe ein.

Laut Altmaier sollen die Überbrückungshilfen Existenzen sichern. Auch der Mittelstandsmotor soll wieder angeworfen werden.

Marija Linnhoff vom Reisebüro-Verband VUSR ist begeistert. Gegenüber touristik aktuell meinte sie: „Wir können mit dem Ergebnis sehr zufrieden sein. Alles was wir seit Monaten gefordert haben, wurde jetzt umgesetzt."

DRV-Präsident Norbert Fiebig erklärte in einer ersten Stellungsnahme: „Das ist ein großer Durchbruch auch im Hinblick auf die Anerkennung der in den vergangenen Monaten geleisteten Arbeit der Reisebüros, für die es keine finanzielle Entlohnung gab.“

Leider habe sich die Bundesregierung hinsichtlich der Laufzeit der Überbrückungshilfen über August hinaus aber nicht bewegt. „Es ist fraglich, ob das Geschäft Ende August wieder soweit Fahrt aufgenommen hat, dass die Reisebüros und Veranstalter ohne staatliche Hilfe über die Runden kommen“, meint Fiebig. Hier müsse spätestens nach der parlamentarischen Sommerpause eine Bestandsaufnahme durchgeführt und für besonders betroffene Branchen eine Fortschreibung der Hilfen vorgenommen werden.

Der DRV hat zudem ein Webinar zu den Überbrückungshilfen aufgelegt. Es findet morgen, den 9. Juli, um 9 Uhr statt. Zur Anmeldung geht es hier.

Auch der Mittelstandsverband ASR begrüßt die Überbrückungshilfen. „Die nun vorgestellten Strukturhilfen werden der Notlage in weiten Teilen der Touristik gerecht und sind durchaus geeignet, für Tausende von Reisebüros und Reiseveranstaltern den Unterschied zwischen Insolvenz und Überleben zu leisten", sagt ASR-Präsident Jochen Szech.

Reisebüros seien nun berechtigt, ihre Provisionsausfälle analog zu den Fixkosten geltend zu machen und so auch diese zumindest anteilig erstattet zu bekommen. Gleiches gelte für Reiseveranstalter, bei denen die Margen anteilig berücksichtigt werden.

Arne Hübner