Reisevertrieb

„Ü 50“ fordert: Der Fixkostendeckel muss weg

LCC-Chef Markus Orth will mit einem Fünf-Punkte-Plan krisenbedingte Insolvenzen großer Reisebüros abwenden. Foto: LCC

LCC-Chef Markus Orth will mit einem Fünf-Punkte-Plan krisenbedingte Insolvenzen großer Reisebüros abwenden. Foto: LCC

Unter dem Motto „Ü 50 – eine Initiative zur Rettung großer Reisebüros“ hat Markus Orth, Geschäftsführer der Lufthansa City Center, eine Initiative für höhere Überbrückungsgelder gestartet. Denn: Für kleine und mittlere Reisebüros mögen die Überbrückungshilfen ausreichen, die mit maximal 50.000 Euro pro Monat gedeckelt sind. Für große Reisebüro-Unternehmer und touristischen Einheiten sowie für Geschäftsreisebüros sind sie aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Fünf-Punkte-Plan

Das drohende Ende für viele große Reisebüros, das laut Orth im ersten Quartal 2021 unabdingbar droht, soll mit einem Fünf-Punkte-Plan an Bundeswirtschaftsminister Altmaier noch abgewendet werden:

  1. Wichtigster Punkt ist der Wegfall der Kappungsgrenze von 50.000 Euro Fördermitteln pro Monat – auch rückwirkend für die Überbrückungshilfe I und II
  2. Änderung der Berechnungsgrundlage von Margen und Provisionen für die Überbrückungshilfe III: statt auf Basis stornierter Buchungen künftig auf Basis der Umsätze aus 2019
  3. Anrechnung von mindestens 50 Prozent der effektiven Personalkosten nach Erhalt des Kurzarbeitergeldes
  4. Berücksichtigung verbundener Unternehmen und Betrachtung der einzelnen Betriebsstätten
  5. Bildung einer außerbilanziellen Rücklage (Steuerfreibetrag) für 2019, die die Verluste aus den Jahren 2020 und 2021 abbildet und etwa die nächsten drei bis fünf Jahre einkommenserhöhend wieder aufgelöst wird

„Der Forderungskatalog der 100 größten Reisebüros entspricht unterm Strich einem zusätzlichen Hilfspaket von etwa 15 Millionen Euro pro Monat“, sagt Orth. Es sei keine zusätzliche Belastung für den Steuerzahler, sondern könnte problemlos aus dem 25 Milliarden Euro schweren Topf für kleine und mittlere Unternehmen gezahlt werden.

Konkrete Daten

Die Forderungen der größten deutschen Agenturen kommen nicht von ungefähr, sondern fußen auf konkreten Daten, die die Ü 50-Initiative durch den kaufmännischen Dienstleister TAA (Travel Agency Accounting) ermitteln ließ. Rund 60 Einzelunternehmer und Reisebüros aus den großen Vertriebsorganisationen mit bis zu 240 Mitarbeitern und Umsätzen zwischen zwölf und 150 Millionen Euro machten mit.

Diese Büros repräsentieren rund 60 Prozent der größten Reisevermittler im stationären Vertrieb und waren vor der Corona-Krise wirtschaftlich gesund, zahlten überdurchschnittlich hohe Steuern und waren Arbeitgeber für viele Bundesbürger. Im Durchschnitt standen 2019 pro Unternehmen nach Abzug aller Kosten 122.000 Euro Gewinn auf der Habenseite – trotz der Einbußen durch die Thomas-Cook-Pleite.

Es sind also genau die Unternehmen, denen Bundeswirtschaftsminister Altmaier zu Beginn der Corona-Pandemie versprochen hatte, alles zu tun, damit kein gesundes Unternehmen wegen Corona schließen müsse und kein Arbeitsplatz verloren gehe.

Die Wahrheit sieht bis jetzt anders aus: Im Durchschnitt haben diese ehemals gesunden Büros trotz der Fördermittel eine monatliche Unterdeckung von 96.000 Euro, sie können weniger als 30 Prozent der Fixkosten abdecken. Die größten Unternehmen mit bis zu 240 Mitarbeitern verzeichnen sogar eine Unterdeckung von mehr als 500.000 Euro pro Monat, sprich, sie erhalten weniger als zehn Prozent der Fixkosten erstattet.

Hohe Personalkosten

Größter Kostenblock ist das Personal, weiß Orth. Trotz Kurzarbeitergeld fielen bei den großen Reisebüros zwischen Januar bis September im Durchschnitt 600.000 Euro Personalkosten an. Förderfähig sind monatlich nur 5.000 Euro pro Unternehmen und Monat, ab Überbrückungshilfe II sind es bis zu 10.000 Euro im Monat.

Einmalig ist, dass so Ketten- und Kooperationen-übergreifend wirtschaftlich fundiertes Zahlenmaterial vorliegt, mit denen Orth und Best-Vorstand Cornelius Meyer, der die Initiative mit seinen großen touristischen Büros von Beginn an unterstützt hat, ihr Anliegen bei Wirtschaftsminister Altmaier, im Bundesinnenministerium, dem Tourismusbeauftragten Thomas Bareiß und den Ministerpräsidenten der Länder vorbringen können. Bereits am 6. November gibt es einen Termin in der hessischen Staatskanzlei.

Hier wird es sicherlich auch um die wichtige Frage gehen, warum touristische Unternehmen vom November-Hilfspaket der Bundesregierung ausgenommen sind, bei dem Betriebe eine Erstattung in Höhe von 75 Prozent des Vorjahresumsatzes erhalten.

Der DRV hatte dies unlängst hart kritisiert und angekündigt, Klage einzureichen (siehe hier).

Sylvia Raschke