Reisevertrieb

Überbrückungshilfe: „Erfreuliche“ Kunde aus Berlin

Die Bundesregierung in Berlin feilt am Überbrückungsgeld

Die Bundesregierung in Berlin feilt am Überbrückungsgeld. Foto: rie

Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben sich darauf geeinigt, die Überbrückungshilfe über das Jahresende hinaus zu verlängern und auszuweiten. Die „Überbrückungshilfe III“ hat eine Laufzeit von Januar bis Juni 2021 und ist aus Reisebüro-Sicht „sehr erfreulich“, findet LCC-Geschäftsführer Markus Orth.

„Die zentrale Forderung der Ü50-Initiative, die durch uns organisiert wurde, hat man berücksichtigt: Der Deckel von monatlich 50.000 Euro wurde auf 200.000 Euro erhöht“, so Orth. Diese neue Obergrenze bei der Betriebskostenerstattung dürfte nun auch vielen größeren Reisebüros und mittelständischen Veranstaltern helfen.

Auch der DRV begrüßt die Ausweitung und Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Mitte 2021, heißt es auf Anfrage von touristik aktuell. Mit der Erhöhung der monatlichen Förderhöchstsumme von 50.000 Euro auf 200.000 Euro erfülle die Bundesregierung „eine unserer drängendsten Forderungen“. Erstmals würden nun auch größere mittelständische Unternehmen wirksamer gestützt.

Viele wichtige Fragen seien aber noch unbeantwortet, heißt es vom DRV. Etwa, wie Provisions- und Margenausfälle im ersten Halbjahr 2021 bewertet werden sollen, für das kaum Buchungen vorlägen. Hier habe der Verband der Bundesregierung konkrete Vorschläge gemacht, wie die Überbrückungshilfe wirkungsvoll ausgestaltet werden könne.

Offen ist laut Orth auch die Forderung, verbundene Unternehmen mit einzubeziehen.

Nähere Informationen zum Überbrückungsgeld III gibt es hier.