Reisevertrieb

Fortschritte beim Überbrückungsgeld

An der Überbrückungshilfe gibt es nach Ansicht der Reisebüros noch einiges zu verbessern

An der Überbrückungshilfe gibt es nach Ansicht der Reisebüros noch einiges zu verbessern. Foto: assalve/iStockphoto

Vanessa Genter (links oben) und Joerg Franzen (links unten) im Gespräch mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier (rechts)

Vanessa Genter (links oben) und Joerg Franzen (links unten) im Gespräch mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier (rechts). Foto: privat

Gute Nachrichten beim Thema Überbrückungshilfe: Die Bundesregierung hat die Frist für Anträge der Überbrückungshilfe II von Ende Januar auf den 31. März verlängert. Zudem bestätigte Wirtschaftsminister Peter Altmaier gestern in einem Gespräch mit dem Aktionsbündnis „Rettet die Reisebranche“ diverse Medienberichte, nach denen die Bedingungen für die Überbrückungshilfe III vereinfacht werden sollen.

Vorbereitet worden war das Gespräch von einem ganzen Touristiker-Team. So stand das Orga-Team vorab im Austausch mit dem Wirtschafts- und Finanzministerium, um dort die Forderungen der Branche zu erläutern. Geführt wurde das Gespräch dann von Vanessa Genter vom Reisebüro Fox Touristik in Aachen und Joerg Franzen, Inhaber des Reisebüros Reise Franzen im saarländischen Überherrn.

Thematisch ging es in erster Linie um die anstehende Nachjustierung der Ü III sowie eine Änderung der Fördersystematik. „Provisionen und Margen aus stornierten Reisen sind so gut wie nicht vorhanden, da kaum Reisen gebucht worden sind“ und vorerst auch keine Buchungen absehbar seien, betonten Genter und Franzen im Gespräch mit dem Wirtschaftsminister.

Darüber hinaus machten die Vertreter des Aktionsbündnisses folgende Vorschläge:

  • Personalaufwendungen/Punkt 13: Erhöhung der Erstattung der Personalkosten von 20 Prozent auf 50 Prozent
  • Ausfallkosten: Berechnung und Erstattung interner Ausfallkosten für Reisebüros und Veranstalter für zusätzliche, bislang nicht erstattete Personalkosten und Aufwendungen, begründet durch Corona-bedingte Stornierungsarbeiten und Rückabwicklungen für Reisen aus dem Zeitraum März bis Dezember 2020
  • Anpassung der Bemessungsgrundlage für eine branchenspezifische Fixkostenregelung. Vorschlag: monatliche Erstattung von 1/12 des früheren Provisions-Umsatzes (zur Info: Dies wurde bereits im August vergangenen Jahres für die Ü II gefordert)
  • Vorschläge für ein „Sicheres Reisen“: Aussenden eines positiven Signals für den Wirtschaftszweig Tourismus, um die nötigen Rahmenbedingungen für einen Neustart der Reisebranche zu schaffen


Das Fazit des Gesprächs ist für Genter und Franzen positiv. Altmaier habe viel Verständnis für den Wirtschaftszweig Touristik gezeigt und neben weiteren Verbesserungen bei der Ü III auch grundsätzlich Hilfe und Unterstützung zugesagt. „Dafür möchten wir uns im Namen der gesamten Branche bedanken, denn Aufgeben ist keine Option“, sind sich die beiden Reisebüro-Inhaber einig.

 
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