Reisevertrieb

Überbrückungshilfe III: Ü50 drängt auf schnelle Abschläge

Für viele Reisebüros könnte die Staatshilfe unter Umständen zu spät kommen, kritisiert das Bündnis Ü50

Für viele Reisebüros könnte die Staatshilfe unter Umständen zu spät kommen, kritisiert das Bündnis Ü50. Foto: fill/pixabay

Die Brancheninitiative Ü50, die sich für die Rettung großer Reisebüros einsetzt, ist besorgt, ob die staatlichen Finanzspritzen im Rahmen der Überbrückungshilfe III rechtzeitig bei den Unternehmen ankommen. Die Politik müsse „den enormen bürokratischen Aufwand, der mit der Antragsstellung verbunden ist“ eindämmen und die Abschläge umgehend auszahlen, fordert Markus Orth, Geschäftsführer der Lufthansa City Center und Initiator von Ü50.

„Dass bei der Überbrückungshilfe III Abschlagszahlungen geleistet werden, ist richtig und wichtig. Um das Überleben des Mittelstandes in der Reisebranche zu sichern, müssen die Gelder aber auch zeitnah dort zur Verfügung stehen“, so Orth. In der Vergangenheit habe sich leider gezeigt, dass zwischen Antrag und Auszahlung oft Monate lägen und diese Zeit hätten viele Mittelständler nicht mehr.

„Bislang ist in vielen Unternehmen noch nicht einmal die Unterstützung aus der Überbrückungshilfe II angekommen. Diese Betriebe haben kein finanzielles Polster mehr und kämpfen ums Überleben. Sie benötigen die Hilfe sofort“, mahnt Orth. Dass die ersten Abschlagszahlungen, wie von der Bundesregierung angekündigt, bereits am 15. Februar bei den Unternehmen eingehen, hält er angesichts der Komplexität für nahezu ausgeschlossen.

Adrian Brehm, Chef des Buchhaltungsdienstleisters Travel Agency Accounting, schließt sich der Kritik an: „Die Abschlagzahlungen direkt mit dem Antrag zu verknüpfen und die Beantragung nicht, wie zuvor angedacht, separat zu ermöglichen, stellt eine große Hürde dar.“ Zudem bemängelt er, dass die Erfassung der neuen Fixkosten nicht nur weitaus schwieriger und aufwendiger, sondern bei der Antragsstellung teils noch gar nicht online durchführbar sei.

Die Anträge auf das Überbrückungsgeld III sind seit 10. Februar möglich. Unternehmen, die von der Corona-Pandemie stark betroffen sind, können für die Zeit von November 2020 bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro erhalten.

Mit der Anhebung des Fördervolumens sei eine zentrale Ü50-Forderung erfüllt worden, so die Initiative. Eine „nach wie vor sehr bittere Kröte“ sei für Orth jedoch, dass für entgangene Provisionen unverändert das Jahr 2020 als Referenzzeitraum herangezogen werde und nicht die Vergleichsmonate des Jahres 2019, in denen das Geschäft noch nicht von der Pandemie betroffen gewesen sei.

 
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