Reisevertrieb

VUSR-Tagung: Rechtsanwalt klärt zu RTK-Kündigungen auf

Rechtsanwalt Roosbeh Karimi während der VUSR-Jahrestagung

Rechtsanwalt Roosbeh Karimi während der VUSR-Jahrestagung. Foto: www.smagin.media

RTK-Büros, die aufgrund des Datenskandals die Reisebüro-Kooperation verlassen wollen, haben nach wie vor ein fristloses Sonderkündigungsrecht – „und zwar so lange, bis eine vollkommene Aufklärung stattgefunden hat“. Zu dieser Einschätzung kommt Rechtsanwalt Roosbeh Karimi, der am Freitag im Zuge der VUSR-Jahrestagung zum Thema RTK sprach.

Ihm zufolge habe es zumindest für die Öffentlichkeit bislang in juristischer Sicht keine vollkommene Aufklärung gegeben. „Vollkommene Aufklärung bedeutet, dass den Reisebüros wirklich einmal gesagt wird, was mit den Daten passiert ist“, sagte er. Es reiche nicht aus, dass Informationen über Fachzeitschriften weitergegeben werden. Es sei auch nicht ausreichend, die Mitglieder mit Newslettern darüber zu informieren, dass man Maßnahmen eingeleitet habe, um einen solchen Vorfall in Zukunft zu verhindern, kritisierte er die Kommunikation seitens RTK scharf.

„Missbrauch von Geschäftsgeheimnissen“ als Kündigungsgrund

Ebenso deutlich Worte fand der Jurist für den Datenskandal. Dieser Vorfall sei einer, der seinesgleichen suche. Über Jahre hinweg seien Betriebsgeheimnisse weitergegeben worden, „vorsätzlich, mit dem ganz klaren Ziel, bestimmten Unternehmen Vorteile zu verschaffen“, sagte Karimi. Ein derartiger „Missbrauch von Geschäftsgeheimnissen“ stelle einen wichtigen und außerordentlichen Grund zur Kündigung dar.

Von diesem Recht hätten nach Bekanntwerden des Skandals zahlreiche Reisebüros Gebrauch gemacht. RTK habe die Kündigungen akzeptiert, betroffene Reisebüros mussten eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben. Seit ein paar Wochen hätten sich jedoch die Voraussetzungen für das Akzeptieren der Kündigung etwas erschwert. Laut Karimi werde nun für das „Herauskaufen aus dem RTK-Rahmenvertrag“ eine Ablösesumme fällig, wofür ihm jegliches Verständnis fehle.

Reisebüros sollen Ablösesumme zahlen

Katja Hammerath von Hammerath-Reisen in Bornheim ist eine der Betroffenen, die ein solches Angebot erhalten haben und sich seitdem vehement dagegen wehren. Die Reisebüro-Inhaberin hatte Ende August den Vertrag mit RTK aufgrund der Vorkommnisse zum 31. Oktober dieses Jahres gekündigt – bislang ohne Ergebnis. Sie und ihr Mann Wilhelm sind maßlos enttäuscht, wie die beiden Reiseprofis am Rande der VUSR-Tagung erklärten. Die Vorgänge seien „unfassbar“, das Vertrauen sei „zerrüttet“. „So geht man nicht mit Partnern um“, sagte Wilhelm Hammerath.

Auf die Frage, was sie nun tun sollten, erläuterte Karimi, dass er keine Notwendigkeit für Reisebüros sieht, eine solche Ablösesumme zu zahlen. Die Angst vor einer möglichen Klage, die dann kommen würde, dürfte bei RTK zweifelsfrei größer sein, „als auf unserer Seite“.

Ute Fiedler
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