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Flugzeitänderungen: Verbraucherschützer klagen

Ferienflüge in der Kritik: Die Verbraucherschützer klagen gegen TUI; Alltours und Schauinsland

Ferienflüge in der Kritik: Die Verbraucherschützer klagen gegen TUI; Alltours und Schauinsland. Foto: Flughafen Köln/Bonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht jetzt gegen die verbreiteten Flugzeitenänderungen bei Ferienflügen vor. Das Fernsehmagazin Plusminus griff das Thema gestern in einem Beitrag auf. „Nach unserer Sicht sind Klauseln, nach denen sich Fluggesellschaften vorbehalten, die Flugzeiten nachträglich zu verändern, unzulässig“, sagt Reiserechtlerin Kerstin Hoppe vom Bundesverband. Unter anderem verstoße diese Praxis gegen die Pauschalreiserichtlinie, in der die Angabe der konkreten Flugzeiten bei Vertragsschluss oder kurz danach festgelegt sei.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat deshalb bereits drei Airlines und sieben Veranstalter abgemahnt. Davon haben vier Unterlassungserklärungen abgegeben. Gegen vier Unternehmen hat der Verband dagegen Klage erhoben: Easyjet, Schauinsland-Reisen, Alltours und TUI.

TUI verteidigt in dem Plusminus-Beitrag die Flugzeitenänderungen: „Die Disposition der Flugzeuge zu einem späteren, reisenäheren Zeitpunkt erlaubt eine bedarfsgerechtere Planung.“ Auch der DRV stellt sich hinter Veranstalter und Airlines: Änderungen würden „selten und nur bei zwingenden Gründen“ vorgenommen, heißt es in einer Pressemeldung. „Damit Flüge zu einem bezahlbaren Preis angeboten werden können, müssen auch unerwartete Nachfrageschwankungen durch Flugplan-Optimierungen aufgefangen werden können.“ Beispiel dafür seien die Unruhen in Nordafrika vor einigen Monaten.
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