Verkehr

Fluggastrechte: Regelungen bei Streiks

Wenn die Lufthansa-Kabinenmitarbeiter ab Freitag punktuell streiken wollen, sind Flugverspätungen oder auch Flugausfälle für viele Reisende programmiert. "Viele wissen zu wenig über ihre Passagierrechte", weiß Andreas Sernetz, Gründer und Geschäftsführer der Konsumentenschutz-Plattform www.fairplane.de Was können Reisebüros ihren Kunden in solchen Fällen raten? Und welche Sonderregelungen gelten bei Streiks?

Die Service-Plattform Fairplane.net hat die wichtigsten Ansprüche zusammengestellt, bei denen außergewöhnliche Umstände die Fluglinien von ihrer Zahlungspflicht entbinden. Wie der Bundesgerichtshof Mitte August 2012 entschied, gelten folgende Rechte bei Streik NICHT:

  • Recht auf Ausgleichsleistung bei Nichtbeförderung:
    Sollte Passagieren die Beförderung auf dem gebuchten Flug - etwa aufgrund einer Überbuchung - verweigert werden, haben sie normalerweise ein Recht auf Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro. Die Ausgleichshöhe ist abhängig von der Distanz des Fluges. Dieser Anspruch besteht bei Streik nicht.

  • Recht auf Ausgleichsleistung bei Annullierung:
    Wenn der Flug annulliert wird, haben Reisende normalerweise ähnliche Rechte wie bei Nichtbeförderung: Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro - abhängig von der Flugstrecke. Auch dies entfällt bei Streik.

  • Recht auf Ausgleichsleistung bei Verspätung:
    Vergleichbares gilt bei Flugverspätung: Landet der Flug mehr als 180 Minuten später als geplant am Zielort, haben Fluggäste ein Recht auf Ausgleichszahlung in der Höhe von 250 bis 600 Euro, abhängig von der Flugdistanz. Bei Streik gilt dies nicht.

  • Recht auf Ausgleichsleistung bei Umleitung:
    Sollte der Flug umgeleitet werden und nicht am geplanten Endziel landen, haben Passagiere zum einen das Recht auf Betreuungsleistungen und zum anderen auf Ersatzbeförderung. Sofern sie am Zielflughafen mit einer Verspätung von mehr als 180 Minuten landen, kommt noch der Anspruch auf Ausgleichszahlung hinzu. Außer im Streikfall oder bei anderen außergewöhnlichen Umständen.

Die Konsumentenschutz-Plattform unterstützt Flugpassagiere dabei, ihre Ausgleichsansprüche gegenüber Fluglinien durchzusetzen.
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