Verkehr

EuGH: Airlines müssen auch Provisionen erstatten

Bei Flugstreichungen müssen Airlines ihren Kunden den Ticketpreis inklusive Provisionen, die an Vermittler gezahlt wurden, erstatten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Dies gilt aber nur, wenn die Fluggesellschaft von der Provisionszahlung Kenntnis hat.

In dem behandelten Rechtsstreit hatte der spanische Billigflieger Vueling einen Flug von Hamburg nach Faro gestrichen, woraufhin eine Familie aus der Hansestadt die Erstattung des vollen Preises verlangte. Die Airline wollte aber nur den Betrag, den sie vom Reiseportal Opodo erhalten hatte, zurückzahlen. Die Rückerstattung des Provisionsbetrags, den Opodo bekommen hatte, lehnte sie hingegen ab. Das mit dem Fall befasste Amtsgericht Hamburg bat den EuGH daraufhin um die Auslegung der Fluggastrechteverordnung in diesem Fall.

Der Gerichtshof stellt in seiner Entscheidung nun klar, dass der Erstattungsbetrag die Differenz zwischen dem vom Fluggast gezahlten und dem von der Airline erhaltenen Betrag in Höhe der Provision einschließt – es sei denn, diese wurde ohne Wissen des Luftfahrtunternehmens festgelegt. Dies zu prüfen sei nun Sache des Hamburger Gerichts (Az. C-601/17).

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