Verkehr

Brexit: EU will Airlines weiterfliegen lassen

Entwarnung für Airlines: Auch nach dem Brexit sollen sie weiterfliegen dürfen. Foto: pixabay

Entwarnung für Airlines: Auch nach dem Brexit sollen sie weiterfliegen dürfen. Foto: pixabay

Flugreisende und die Luftfahrtbranche können aufatmen: Nach Plänen der Europäischen Union sollen Airlines auch im Fall eines harten Brexits nach dem 29. März weiterfliegen können. Das Europäische Parlament und der Ministerrat haben sich auf Notfallmaßnahmen geeinigt, die für Übergangsfristen gelten sollen.

Demnach haben Fluglinien, bei denen Anteilseigner aus der EU nach dem Brexit in der Minderheit sind, sechs Monate Zeit, ihre Gesellschafterstruktur anzupassen. Hintergrund: Für die Nutzung von Flugrechten im europäischen Luftraum ECAA ist nicht nur der Firmensitz entscheidend, sondern auch, wem das Unternehmen gehört. Das heißt, mehrheitlich britische Airlines würden bei einem No-Deal-Brexit ohne jegliches Luftverkehrsabkommen ihre Lizenzen verlieren und dürften dann weder zwischen Europa und Großbritannien noch innerhalb der EU fliegen.

Das betrifft nicht nur Billigflieger Ryanair oder die Gruppe IAG mit British Airways und Iberia, sondern auch die Reisekonzerne TUI und Thomas Cook mit ihren deutschen Ferienfliegern TUI Fly und Condor.

Der Kompromiss in Brüssel sieht zudem vor, dass Flugzeuge, deren Sicherheitszertifikate für britische Airlines ausgestellt wurden, weitere neun Monate abheben dürfen. Damit hätten die Airlines ausreichend Zeit, die Bescheinigungen bei der europäischen Luftfahrtbehörde EASA zu erneuern – wobei der neue Status Großbritanniens als Drittstaat berücksichtigt werde, heißt es in einer Mitteilung des EU-Rats.

 
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