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Tunesien ändert Einreisebestimmungen erneut

Urlaubsreisende nach Tunesien sollten sich vor Abflug gut informieren, welche Unterlagen sie mitführen müssen und welche Quarantäneregeln gelten. Denn das zuständige Tourismusministerium in Tunesien hat die Einreisebestimmungen erneut geändert.

Aktuell gilt Folgendes: Pauschaltouristen, die an einer organisierten und betreuten Reise teilnehmen, benötigen einen negativen PCR-Test (beim Check-in nicht älter als 72 Stunden) und eine Übersicht über ihre Reiseunterlagen (Flug/Transfer/Hotel). Zudem müssen sie sich verpflichten, während der Reise in ihrer Gruppe zu bleiben und alle Hygienemaßnahmen einzuhalten.

Individualreisende benötigen einen negativen PCR-Test (beim Check-in nicht älter als 72 Stunden) und das ausgefüllte Einreiseformular (dieses gibt es hier) in ausgedruckter, zweifacher Ausfertigung. Weiterhin müssen sie sich einer siebentägigen Quarantäne in einem gesondert ausgewiesenen Hotel unterziehen und nach fünf bis sieben Tagen einen weiteren PCR-Test absolvieren.

Ausgenommen sind zweifach geimpfte Personen, Genesene mit einer Impfung sowie unbegleitete Minderjährige oder Minderjährige, die vollständig geimpfte oder genesene Personen begleiten. Auch Menschen mit Behinderungen oder ältere und gebrechliche Personen dürfen ohne Quarantänemaßnahmen einreisen.

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