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Kölner Bettensteuer rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am heutigen Mittwoch entschieden, dass die Satzung der Stadt Köln für die Erhebung der so genannten Bettensteuer unwirksam ist. „Nach dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen deutlich gemacht, dass Bettensteuern in Deutschland keine Zukunft haben“, sagte Dehoga-Präsident Ernst Fischer.

Allerdings bezieht sich das Münsteraner Urteil nur auf die Bettensteuersatzung des vergangenen Jahres. Seit dem 1. Januar 2013 hat die Stadt Köln eine neue Satzung erlassen, in der zwischen privaten und beruflich bedingten Hotelübernachtungen unterschieden wird. Doch auch für diese Satzung sieht der Dehoga Bundesverband keine Zukunft. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat bereits eine gleichlautende Satzung der Stadt Dortmund für rechtswidrig erklärt.