Kreuzfahrten

„Würzburger Tabelle“ klärt Reisemängel

Die „Frankfurter Tabelle“ ist Touristikern ein Begriff, und auch die „Kemptener Reisemangeltabelle“ ist ihnen geläufig. Da beide rechtlichen Orientierungshilfen allerdings wenig auf Kreuzfahrten abzielen, hat der in Würzburg ansässige Rechtsanwalt Kay Rodegra, der auch als Dozent für Reise- und Luftverkehrsrecht an der Hochschule Bremerhaven tätig ist, nun die „Würzburger Tabelle für Reisemängel bei Kreuzfahrten“ verfasst.

Diese listet zum einen berechtigte Reisemängel mit den entsprechenden einforderbaren Minderungsbeträgen, zum anderen aber auch Fallbeispiele, dank derer „Veranstalter unbegründete Regressansprüche abwehren können“, erläutert Rodegra. Der Experte betont allerdings, dass die in der Würzburger Tabelle verfassten Fälle lediglich „Vorgaben“ und „vor Gericht nicht bindend“ seien.

Die Würzburger Tabelle ist in dem Kölner Verlag Dr. Otto Schmidt als Teil der „Monatsschrift für Deutsches Recht“ (www.mdr.ovs.de) erschienen und soll künftig jährlich oder alle zwei Jahre aktualisiert werden.