Kreuzfahrten

Arosa: Provisionen trotz Hochwasser

Auf abgebrochene Flusskreuzfahrten in Folge des Hochwassers erhalten Reisebüros von Arosa die volle Provision. Betroffene Kunden könnten eine abgebrochene Reise zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen, somit bleibe der Provisionsanspruch für die Vertriebspartner bestehen, heißt es in Rostock. Außerdem werde die Vergütung zum jetzigen Zeitpunkt ausbezahlt und nicht erst zum Antritt der Alternativreise, betont die Reederei. Wird die Kreuzfahrt jedoch durch den Gast abgesagt und kommt der Vertrag aufgrund höherer Gewalt zwischen dem Kunden und Arosa nicht zustande, entfällt der Anspruch auf Provision.
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