Vor einigen Wochen konnte QTA-Sprecher Thomas Bösl nur auf interne Hochrechnungen verweisen. Nun gibt es auch eine neutrale Analyse über die finanziellen Vorteile, die Reisebüros bei der Teilnahme am neuen Kollektivvertrag der Allianz haben.
Das Ergebnis: Bei 90 Prozent der mit konkreten Zahlen geprüften Büros erhöht sich die durchschnittliche Vergütung – sowohl bei der Grund- als auch bei der Superprovision. Durchgerechnet wurden Büros mit unterschiedlichen Umsatzgrößen. Der Dienstleister ist der Redaktion bekannt, will aber öffentlich nicht genannt werden.
Gewinn höher als bei Einzelverträgen
Der Gewinn ergibt sich beim Kollektivvertrag in erster Linie durch die Basisprovision von zehn Prozent plus Staffeln (bis maximal 13 Prozent), die oftmals höher sind als bei Einzelagenturverträgen. Hinzu kommen regelmäßig exklusive Specials mit unterschiedlichen Partnern und erhöhter Vergütung, verspricht QTA-Sprecher Bösl.
„Abgesicherte Konditionen unabhängig von der Umsatzhöhe – das ist insbesondere in diesen unkalkulierbaren Zeiten ein enormer Vorteil des Kollektivvertrags“, betont der Vertriebsprofi. Der juristischen Skepsis einiger Büros vor allem bezüglich des Handelsvertreterstatus begegnet er mit einer klaren Aussage: „Daran ändert sich gar nichts. Das ist in den Verträgen ganz klar definiert.“
Über 20 Veranstalter sind dabei
Größter Clou des Kollektivvertrags ist die Teilnahme von TUI: Auch der Marktführer verpflichtet sich damit, allen am Vertrag teilnehmenden Reisebüros zehn Prozent Provision ab der ersten Buchung zu zahlen. Insgesamt sind mehr als 20 Veranstalter und sonstige Leistungsträger mit dabei.
Der QTA gehören mehr als 6.000 Reisebüros mit einem Vor-Corona-Umsatz von rund 5,2 Milliarden Euro an. Angeschlossen sind die Ketten und Kooperationen AER, Reiseland, RKT, TUI Travel Star, Schmetterling und Schauinsland Partner (Alpha).
Für die Teilnahme am Kollektivvertrag sind 2.900 Reisebüros berechtigt. Hintergrund ist die Plicht, am Omnichannel-Programm der Allianz teilzunehmen. Viele Reisebüros verfügen dafür aber nach wie vor nicht über die notwendige Technik.
Details zum Kollektivvertrag können Sie in unserer Meldung vom ersten März lesen. Warum der Kollektivvertrag keine Haken hat und was sich dahinter verbirgt, erklärt Thomas Bösl im Interview mit touristik aktuell.