Reisevertrieb

SLR: „Kündigung der QTA-Rahmenvereinbarung ist wirksam“

Während die Reisebüro-Kooperation RTK davon ausgeht, dass die Kündigungen der QTA-Rahmenvereinbarungen von TUI und Schauinsland-Reisen unwirksam sind, kommt Schauinsland-Reisen zu einem anderen Ergebnis. „Nach eingehender rechtlicher Prüfung kommen wir zu einer anderen Auffassung: Die Kündigung der QTA-Rahmenvereinbarung ist wirksam und hat ihre rechtsgestaltende Wirkung entfaltet“, heißt es auf Anfrage von touristik aktuell aus Duisburg.

Damit widerspricht der Veranstalter der Einschätzung der Kanzlei Lutz Abel aus München, die RTK zu Rate gezogen hatte. In einer Pressemitteilung von Mittwochmorgen hatte die Kooperation Reinhard Lutz, Gründungspartner der Kanzlei, zitiert: „Nach unserer Beurteilung sind die Kündigungen jeweils unwirksam“, äußerte Lutz. Weitere Details wurden jedoch nicht genannt.

TUI wollte sich am Mittwoch zu den Vorgängen nicht äußern und verwies auf weitere juristische Prüfungen.

Laut Schauinsland-Reisen gilt weiterhin die Zusage, dass alle QTA-Büros, die einen eigenen Agenturvertrag mit dem Veranstalter haben – außer diejenigen, die sich im Eigentum von RTK und Reiseland befinden –, für das laufende Geschäftsjahr 2022/2023 die identischen Konditionen erhalten, die ihnen im Rahmen des QTA-Rahmenvertrages zugestanden hätten.

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