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Überbrückungshilfe: Frist für Schlussabrechnung verlängert

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen wurde verlängert. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erläutert, sei wegen des erhöhten Antragsaufkommens der Stichtag auf den 31. August 2023 festgelegt worden. Ursprünglich sollte die Frist am 30. Juni dieses Jahres enden. Im Einzelfall könne zudem eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 innerhalb der Schlussabrechnungsfrist beantragt werden, heißt es.

Sämtliche Informationen zur Schlussabrechnung sind auf der Seite des Ministeriums abrufbar. Auf dieser ist auch ein FAQ-Katalog sowie der Zugangslink zur Schlussabrechnung für prüfende Dritte zu finden.