Verkehr

Lufthansa: Neue Tarife für freie Coupon-Folge

Lufthansa hat umgehend auf das Urteil des Bundesgerichtshofs reagiert, mit dem vergangenen Donnerstag die Regeln der Airlines gegen so genannte Überkreuzflüge für rechtswidrig erklärt wurden. Allerdings nicht unbedingt so, wie Kunden und Vertrieb gehofft haben: Die Verpflichtung, die Coupons eines Flug-Tickets in der vorgeschriebenen Reihenfolge abzufliegen, bleibt bestehen, wird aber in die individuellen Tarifbedingungen aufgenommen und nicht mehr in die Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Das gilt für alle Buchungen seit dem 29. April.

Zugleich hat die Fluggesellschaft je einen „Coupon“-Tarif für die Economy, Business und First Class eingeführt, der die freie Couponfolge erlaubt. Doch die Freiheit hat ihren Preis: Der Tarif ist oberhalb des höchsten voll flexiblen Tarifs positioniert, wie Lufthansa angibt.

Von dem Urteil profitieren also nur Passagiere, deren Flug bis zum 28. April gebucht wurde. Sie sind an die Couponreihenfolge nicht gebunden.
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